DEGI Europa – Schadenersatz gegen Dresdner Bank

DEGI Europa – Schadenersatz für die Anleger des gescheiterten Immofonds

Rund 90.000 Anleger haben 1,3 Mrd. €  investiert. Zumeist wurde ihnen die Beteiligung von Beratern der ehemaligen Dresdner Bank AG (heute Commerzbank AG) als sichere Geldanlage verkauft. Für viele äußerst überraschend wurde der Fonds am 30. Oktober 2008 zunächst geschlossen, die Anleger kamen seitdem nicht mehr an ihr Geld. Am 22. Oktober 2010 verkündete das Fondsmanagement das Aus für den Traditionsfonds. Der DEGI Europa wird liquidiert, die Fondsimmobilien werden verkauft und der Liquidationserlös wird in Raten an die Anleger ausgekehrt.

Beratung durch die Dresdner Bank – DEGI Europa

Beratung und Vermittlung des DEGI Europa erfolgte meist durch die Dresdner Bank.

So wurde der DEGI Europa als sichere Anlage für die Altersvorsorge dargestellt, ohne auf die tatsächlich vorhandenen erheblichen Risiken, die jetzt anschaulich eingetreten sind, hinzuweisen. Sollte Ihnen der DEGI Europa als sichere Anlage oder zum Zweck der Anlage Ihrer Altersvorsorge empfohlen worden sein, können dies bereits erste Anknüpfungspunkte für Schadensersatzansprüche sein.

Hinzu kommt, dass die Dresdner Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Rückvergütungen erhalten hat, so genannte kickback Zahlungen. Hierüber hätte sie die Anleger im Rahmen der Beratung sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach aufklären müssen. Wenn dies in Ihrem Fall nicht geschehen ist, begründet dies nach den Kickback Urteilen des Bundesgerichtshofs einen Schadenersatzanspruch des falsch beratenen Anlegers.

Verjährung:
Verjährung ist nach unserer Ansicht in vielen Fällen nocht nicht eingetreten. Anleger sollten sich allerdings zeitnah an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden,

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offene Immobilienfonds

Offene Immobilenfonds:


Was ist ein offener Immobilienfonds?

Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjähurngsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009. Die Gebäude eines offenen Immobilienfonds werden in einem Immobilien-Sondervermögen zusammengefasst. Daher gelten offene Immobilienfonds auch als Investmentfonds und unterfallen dem Investmentgesetz (InvG). Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände ein offener Immobilienfonds erwerben darf. Offene Immobilienfonds erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die Anleger jederzeit auf ihr investiertes Geld zugreifen können, indem sie Fondsanteile zurückgeben. Des Weiteren ermöglichen offene Immobilienfonds Anlegern, sich auch mit verhältnismäßig geringen Anlagebeträgen am attraktiven Immobilienmarkt beteiligen zu können.

BGH-Urteile: Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfondsanleger!

Der Bundesgerichtshof entschied (
Urteile vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass Bankberater Anleger ungefragt darüber aufklären mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.

Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds:
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich gestern in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Nach der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).
Die richtungsweisenden BGH-Urteile gelten nach allgemeiner Auffassung auch für Dachfonds.

Kurze Sonderverjährung bei offenen Immobilienfonds:
Anleger in offenen Immobilienfonds sollten nun ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, denn ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Falschberatung gegenüber den Anlageberatern verjähren zum Teil gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile. Die inzwischen abgeschaffte Sonderregelung gilt aber nicht bei vorsätzlicher Falschberatung, wovon hier ausgegangen werden kann.
Eine längere absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt taggenau ab Zeichnung des Fonds.
Eine Verjährung kann somit jederzeit eintreten, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfonds- Anleger:
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gegen die beratende Bank oder den Finanzberater aus Vermittlung offener Immoilienfonds sind daher durchaus gut, soweit diese Ansprüche eben nicht verjährt sind.

Beispielhaft hierfür sind die offenen Immobilienfonds:

Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.


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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin