LG Kleve hat in einem aktuellen Urteil vom 30. April 2019 einen Anlagenvermittler der Picam Gruppe zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht begründete die Ansprüche mit Mängeln in den Werbeprospekten. Herausragend an diesem Urteil ist seine Breitenwirkung, da viele Anlagevermittler das gleiche Prospekt nutzten.

Piccor AG wegen bandenmäßiger Anlagebetrug per Schneeballsystem angeklagt
Die Piccor AG, welche in der Schweiz ansässig war, gab vor für Finanztermingeschäfte eine Vermögensverwaltung anbieten zu wollen, welche durch den „Picam Unternehmensverbund“ in Berlin vertrieben wurde. Das „Piccox“- Zertifikat wurde dabei als ein bankreguliertes, durchschaubares Finanzprodukt, welches dauerhaft Verfügbar sein sollte, verkauft. Es entpuppte sich jedoch als Inhaberschuldverschreibungen nach Luxemburger Recht, welches an der Börse nicht handelbar ist.
Seit 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Piccor AG. Das Unternehmen soll seine 2000 bis 3000 Anleger um ca 340 Millionen Euro betrogen haben. Somit wird der Picam-Gruppe (Picam, Piccor und Piccox) bandenmäßiger Anlagebetrug per Schneeballsystem vorgeworfen.
Ein Schneeballsystem zeichnet sich dadurch aus, dass das Geld für eine Auszahlung an einen Alt-Anleger nicht von Gewinnen stammt, sondern von den Beiträgen von Neu-Anlegern.
Wegen Mängeln im Anlageprospekt 270.000 EUR Schadensersatz
In dem Fall welcher vom Landgericht Kleve entschieden wurde, ließ die Klägerin das Anlageprospekte auf Mängel prüfen. 2014 hatte die Familie der Klägerin Gelder über den Piccam Unternehmensverbund zum Zweck einer angeblichen Vermögensverwaltung in der Schweiz investiert. Die Kläger überwiesen 270.000 EUR auf das Treuhandkonto eines Wirtschaftsprüfers, welcher das Geld an den Schweizer Vermögensverwalter transferieren sollte. Was mit den Geldern passiert ist und wo sich diese nun befinden ist ungeklärt.
Im Dezember 2017 wurde den Anlegern dann schlussendlich mitgeteilt, dass die investierten Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bis heute.
Begründung des LG Kleve: Informationen nicht schlüssig, sachlich und richtig
Laut dem Gericht hat der Anlagenvermittler die Unterlagen nicht ausreichend dahingehend überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen schlüssig, sachlich und vollständig richtig sind. An mehreren Stellen hätte er selbst Zweifel an der Richtigkeit des Prospekts bekommen müssen. Beispielsweise gab es Grafiken, welche sich noch auf Zeiten vor der Gründung der Piccor AG bezogen und somit erkennbar falsch waren.
Justus rät
Sollten Sie auch als Anleger der Piccor AG Geldverluste erlitten haben, so zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Viele der Anlageberater der Piccor/ Picam-Gruppe verwendeten die gleichen fehlerhaften Unterlagen, was nun die Möglichkeit für Sie eröffnet Schadensersatz einzuklagen. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Rechte zu prüfen, diese durchzusetzen und Ihr Geld zurück zu holen.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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