GenoHaus Fonds

Der Geno Haus Fonds ist ein weiterer Fonds der Initiatorengesellschaft CIS Deutschland AG aus Frankfurt/Main.

Die weichen Kosten des Geno Haus Fonds sind hoch. Angaben über die innere Struktur gibt es nicht, es handelt sich vielmehr um einen Blindpool. Hohe Provisionen und Nebenkosten lassen es unwahrscheinlich erscheinen, dass die versprochenen Gewinne von 10 % jemals realisierbar sein könnten. Hinzu kommen die aktuellen Verwicklungen der CIS Deutschland AG und deren Geschäftsführer und Hintermänner.

TÜV Nord – Prüfsiegel für GenoHaus ist nicht zu vertrauen:
Einer Studie der DIAS zufolge, welche die Süddeutsche Zeitung zitiert, ist das neue Geldanlage-Prüfsiegel des TÜV Nord höchst zweifelhaft. So hat der Überwachungsverein drei Fonds das Prädikat “gut” erteilt, obwohl diese nicht zuletzt wegen exorbitant hoher Kosten auf der Warnliste der Stiftung Warentest stehen.

Der Geno Haus Fonds ist ein Beispiel der Studie:
Der Anbieter, die CIS Deutschland AG, feiert den Wohnimmobilienfonds als “ethisch einwandfreies Investmentangebot”. Als “Mindestzielrendite” wird ein Ertrag von zehn Prozent pro Jahr angegeben. In der Studie werden dem Fonds dagegen “fragwürdige Geschäfte mit notleidenden Hauseigentümern” vorgeworfen.

Das Fondskonzept:
Das Fondskonzept sieht vor, Eigenheime von in finanzielle Not geratenen Immobilienbesitzern preisgünstig zu erwerben und an die ehemaligen Eigentümer zu vermieten, die das Objekt später wieder per Mietkauf zurückerwerben können. In der Studie wird dieses Konzept jedoch heftig kritisiert, nicht nur weil völlig offen ist, ob sich genügend günstige Objekte und zahlungskräftige Mieter finden lassen.

Weiche Kosten beim GenoHAus Fonds von 20 % und laufend 2 %:
Die Kosten “von einmalig 20 Prozent und laufend 2,8 Prozent der Einlage pro Jahr” seien auch so hoch, dass die angestrebte Rendite in Höhe von mindestens zehn Prozent nur auf dem Papier stehe. Es sei deshalb völlig unverständlich, wieso der Fonds vom TÜV Nord die Gesamtnote “gut” und für die Kostenstruktur innerhalb des Fonds sogar ein “sehr gut” erhalten habe, heißt es in der Untersuchung weiter.

GenoHaus Fonds I GmbH & Co. KG befindet sich in Liquidation
Mit Eintragung ins Handelsregister vom 22.09.2014 wird bekannt gegeben, dass die Beteiligungsgesellschaft GenoHaus Fonds I GmbH & Co. KG (vormals: GenoHaus Fonds I AG & Co. KG) aufgelöst ist und sich in Liquidation befindet. Als Liquidator wurde der objektverwaltende Kommanditist GenoHaus GmbH & Co.KG bestellt.

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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
Gesellschaftsbeteiligungen



"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.