SAMIV AG: Landgericht Giessen verurteilt Berater zum Schadensersatz
In einem Urteil des Landgerichts Giessen vom 26.10.2012, Az.: 4 O 266/12 (nicht rechtskräftig) wurde ein Finanz- und Versicherungsmakler verurteilt, einem Anleger Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Beratung zu zahlen. Das Landgericht Giessen hat festgestellt, dass Risiken im Zusammenhang mit dem Anlageprodukt der SAMIV AG falsch dargestellt wurden.
Anleger der Samiv AG in der Schweiz erleiden vermutlich einen Totalverlust, da nach der Mitteilung des zuständigen Betreibungsamtes in der Schweiz keine ausreichende Masse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAMIV AG gefunden werden konnte.
Betroffene Anleger sollten daher zeitnah die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen die Berater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
JUSTUS rät:
Anleger sollten die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung und die absolute Verjährung 10 Jahre ab Zeichnungsdatum beachten und diese im Rahmen eiern Beraung bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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