Medico Fonds 38: Anleger können Schadenersatz fordern

Medico Fonds 38: Anleger können Schadenersatz fordern

Die Medico Fonds sind eine Gruppe von geschlossenen Immobilienfonds, die von der Düsseldorfer Gebau AG aufgelegt wurden, wozu auch der Medico Fonds 38 zählt. Sie beinhalten mehr als 50 Objekte mit etwa 1000 Wohnungen und ca. 350.000 m² Gewerbefläche. Das Fondsvolumen aller Medico Fonds umfasst ca. 665 Mio. Euro, was die rund 25.000 als Gesellschafter einer KG beteiligten Anleger investiert haben sollen.

Aktuelle Urteile gegen Vermittler des Medico Fonds:
In einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.07.2012 wurde die jeweilige Vermittlungsgesellschaft zu Schadenersatz und die damit verbundene Rückabwicklung des Beteiligungsvertrages am Medico Fonds 38 verurteilt. Der Kläger wurde hierbei nicht ausreichend über die Risiken und Nachteile der Beteiligung informiert, so das Gericht laut einer Pressemitteilung. Insbesondere hätte eine detaillierte Aufklärung über die mangelnde bzw. fehlende Übertragbarkeit von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds erfolgen müssen, woran es im vorliegenden Fall fehle. Der Berater schulde dem Anleger die wahrheitsgemäße und vollständige Information über die für den Anlageentschluss wesentlich Umstände, so das Gericht.

Prospektmängel Medico 38:
Ein weiteres Urteil des Landgerichts Hof vom 27.07.2012 sprach einer Anlegerin des Medico Fonds 38 ebenfalls Schadenersatz zu und verurteilte die Vermittlungsgesellschaft zur Rückabwicklung des Vertrages. Im zugrunde liegenden Fall verfügte die Klägerin zum Zeitpunkt der Zeichnung über keinerlei Kenntnisse über Kapitalanlagen und wurde nach Ansicht des Gerichtes auch nicht ausreichend über solche aufgeklärt. Zwar ging der Anlagevermittler mit der Klägerin das Prospekt durch, jedoch sei dies nicht ausreichend, so das Gericht, da es schon in diesem an Detail mangele.

Häufige Beratungsfehler:
Eine solche Beteiligung als Gesellschafter einer Kommanditbeteiligung darf nicht als risikolose und sichere Geldanlage vermittelt werden, da Anleger im Rahmen einer solchen Beteiligung alle unternehmerischen Risiken mit eingehen. Folglich wäre das Empfehlen des Anlageproduktes beispielsweise als Altersvorsorge keine anlegergerechte Beratung, da Verlustrisiken in diesem Zusammenhang nicht nur denkbar sondern realistisch sind.
Die Vermittler priesen im Zuge des Beratungsgespräches auch häufig die erheblichen Wertsteigerungen der Objekte an, die letztendlich aber weit hinter den Erwartungen zurück blieben. Weiterhin wurde Anlegern der Medico Fonds häufig verschwiegen, dass die erworbenen Anteile nur schwer wieder veräußerbar sind.
Diese Beratungsfehler begründen nach der höchstrichterlichen Rspr. (a. a. O.) einen Aufklärungspflichtverletzungen und führen zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages und Schadensersatz gegen die Initiatoren der Gesellschaft, gegen die Gründungsgesellschafter und gegen diejenigen, die sonst für die Mängel des Beitritts verantwortlich sind (BGH II ZR 354/02).

Was können Anleger tun?
Zum anderen ist es ratsam, die Beteiligung am Medico Fons 38 von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen. Möglicherweise lassen sich individuelle Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies wäre neben den o.g. Umständen auch beispielsweise der Fall, wenn dem Anleger die Risiken des Anlageprodukts nicht realistisch offengelegt worden wären, wie es bei Verlustrisiken oder bezüglich einer möglichen Schließung des Fonds vonnöten gewesen wäre. Sollte die Beratung durch einen Mitarbeiter der Bank durchgeführt worden sein, hätte zusätzlich auf versteckte Provisionen (Kick-Backs) hingewiesen werden müssen. In jedem Fall kann der Anleger jedoch einen möglicherweise entgangenen Gewinn zusätzlich geltend machen.

Justus rät: Verjährung beachten!
Nicht zu vergessen bleiben hierbei aber die gebräuchlichen Verjährungsfristen, da diese unter speziellen Umständen schon drei Jahre, spätestens aber 10 Jahre nach Erwerb der Fondsanteile ablaufen. Sofern innerhalb der Verjährungsfrist schon einmal gegen die Düsseldorfer Gebau AG vorgegangen wurde, beispielsweise im Rahmen schriftlicher Verhandlungen, lassen sich Ansprüche u.U. auch noch mehr als 10 Jahre nach Vertragsschluss durchsetzen (Hemmung der Verjährung).
Anleger, die sich falsch beraten fühlen und sich unsicher sind, welche Ansprüche sie noch geltend machen können, sollten sich unbedingt an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. JUSTUS Rechtsanwälte haben bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen äußerst positive Resultate für Anleger erreicht und helfen auch Ihnen gern weiter.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
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Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
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