CSA: BGH zu § 92 InSO bei Einzelklagen gegen Geschäftsführer

BGH erteilt Einzelrichterin am Landgericht Würzburg eine klare Absage

CSA: BGH zu § 92 InSO bei Einzelklagen gegen Geschäftsführer
CSA: BGH zu § 92 InsO

Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung vom 13.12.2018 (Az.: IX ZR 66/18) die Einzelklagen der betrogenen Anleger gegen die betrügerischen Hintermänner der Capital Sachwert Alliance (CSA) ausdrücklich für zulässig erklärt und festgestellt das § 92 InSO nicht anwendbar ist. Gemäß § 92 InSO können Ansprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich erlitten haben (Gesamtschaden) nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Eine Einzelrichterin am LG Würzburg vertrat und vertritt weiter stur die inzwischen völlig abwegige Mindermeinung, dass Anlegerklagen aufgrund § 92 InsO nicht zulässig seien. Dies obwohl inzwischen fast sämtliche Kammern des Landgerichts Würzburg und ausdrücklich auch alle Zivilsenate des allein zuständigen Berufungsgerichts in Bamberg diese Auffassung als abwegig verworfen haben. Denn die betrogenen Anleger sind weder Insolvenzgläubiger, noch klagen Sie aus einem Gesamtschaden.

Eine geordnete Zuständigkeit für die Anlegerklagen gegen die strafrechtlich rechtskräftig verurteilten Drahtzieher der CSA möchte das Landgericht Würzburg leider nicht regeln, so dass die fleißige Einzelrichterin seit Jahren in verschiedenen Zivilkammern des Landgerichts Würzburg auftaucht und die zulässigen Anlegerklagen massenhaft als unzulässig abweist.

Diese seit Jahren schon vom Landgericht Würzburg im Übrigen und vom OLG Bamberg verworfene und absurde Rechtsauffassung ist nun endlich auch durch die bislang einzige BGH-Entscheidung verworfen worden.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.12.2018 (Az.: IX ZR 66/18) den § 92 InSO ausdrücklich für unanwendbar erklärt. Der BGH hob das entsprechend begründete Urteil des LG Würzburg auf und verwies die Sache zurück.

Es bleibst abzuwarten ob die Einzelrichterin weiter entgegen dem Berufungsgericht und nun auch entgegen der klaren Feststelllung des Bundesgerichtshofes für Abwesung berechtigter Anlegerklagen sorgen wird. Wir werden weiter berichten.

Rechtssicherheit wird hierdurch weder für die bundesweit über 50.000 betrogenen Anleger noch für die beklagten ehemaligen und faktischen Geschäftsführer der Betrungsgesellschaft CSA hergestellt und ist eventuell auch nicht gewollt. Auch dient dies aufgrund der Berufungsverfahren nur dem Ego und Entlastung der Einzelrichterin, nicht der Gerichte.

Die Unabhängiggkeit des Richters sollte nach meiner Auffassung eingeschränkt sein, in den Fällen in denen sich eine offensichtliche Unfähigkeit ergibt, die eigenen überholten Rechtsauffassungen selbstkritisch hinterfragen zu können. Hier sollte ein Befangenheitsantrag dann berechtigt sein.

foto: Hans Braxmeier/pixabay.de

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Juni 2017:
JUSTUS Rechtsanwälte haben inzwischen die ersten Klagen vor dem allein zuständigen Landgericht Würzburg gegen die strafrechlich verurteilten Hintermänner der CSA und Deltoton eingereicht. Derzeit tendiert das Landgericht Würzbug wohl leider noch eher zu der Protektion der Kapitalanlagebetrüger (diese sind inzwischen rechtskräftig durch den BGH verurteilt). Wir sind aber zuversichtlich diese derzeit verbraucherfeindliche Rechtsprechung noch korrigieren zu können.

April 2017:
Bundesgerichtshof bestätigt die strafrechtlichen Verurteilungen der Hintermänner der CSA und Deltoton. Der BGH bejaht auch deutlich die Aufklärungspflicht der Geschäftsführer der Anlagegesellschaft gegenüber ihren Anlegern aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens!
Beschluss des BGH vom 08.03.2017 (Az.: 1 StR 466/16):


26.11.2016
Urteile im Prozess gegen die Drahtzieher der CSA - Frankonia Gruppe:
Das Landgericht Würzburg hat nach Urteil vom 21.01.2016 mit zwei weiten Urteilen vom 26.04.2016 die weiteren Angeklagten wegen Betrug und Untreue verurteilt.
In dem Verfahren ging es um das Geschäft der Frankonia-Gruppe, an dem auch der frühere Weltklasse-Fechter Thomas Gerull und dessen Bruder Michael mitwirkten. Betroffen von diesem Schneeballsystem sind rund 25.000 Kleinsparer. Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg sie und drei weitere Männer in Untersuchungshaft genommen. Nun wurde auch über den letzten Angeklagten das Urteil gesprochen. Die gefällten Urteile sind noch nicht Rechtskräftigkeit.
Lesen Sie in unserem 5. Newsletter Alles über die gestiegenen Aussichten auf Schadenersatz betrogener Anleger und unsere ersten Klagen gegen die Hintermänner der CSA / Fankonia.

Zahlungsaufforderung  des Insolvenzverwalters: 
24.01.2016, nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Die Kosten für die Rechtsverteidigung müssten die meißten Rechtsschutzversicherungen übernehmen, da Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles hier die Insolvenz der CSA-Gesellschaften (Juni 2015) ist.
Welche Möglichkeiten und Einreden Sie gegen die Zahlungsaufforderungen haben lesen Sie HIER 


Insolvenz CSA: Justus Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung
Achtung:  10 jährige kenntnisunabhängige Verjährung im Bankrecht und Anlagerecht ist immer zu beachten und beginnt taggenau ab Vertragsschluss (Zeichnung)  zu laufen. Anleger, die z.B. Anfang  2005 den CSA Beteiligungsfonds 4 oder 5 gezeichnet haben, müssen jetzt handeln.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Verjährung und Schlichtung im Kapitalmarktrecht


Insovenz - Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Markus Schädler
www.kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Gutachten-CSA-5.pdf
Stellungnahme der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte zu dem Gutachten des Insolvenzverwalters

Berlin, den 8. Juli 2015
Interessengemeinschaft CSA/Deltoton: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der
der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15)
und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15)
wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01. Oktober 2015 anzumelden.


Würzburg, 02.02.2015

Vorläufiges Insolvenzverahren eröffnet: Interessengemeinschaft CSA
Das Amtsgericht Würzburg hat über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Kanzlei JUSTUS vertritt bereits über 350 CSA Anleger und hat heiraus eine starke  Interessengemeinschaft CSA gebildet. Wir sichten kostenfrei Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.


Berlin, 15.01.2015
Insolvenzgefahr bei der CSA?

Telefonisch ist niemand mehr bei der CSA zu erreichen, Zustellungen sind nicht mehr möglich und auch gerichtlich lässt sich die CSA wohl nicht mehr anwaltlich vertreten.
Nach Auffassung von Fachanwalt Knud J. Steffan ist es nur eine Frage der Zeit, wann auch die Gesellschaften der CSA abgewickelt werden, bzw. sich ein Insolvenzverwalter bei den Gesellschaftern melden wird.
Spätestens jetzt ist es auch für die letzten Anleger Zeit zu reagieren.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt seit über 10 Jahren Anleger der CSA, Deltoton und Frankonia und versucht im Rahmen einer Interessengemeinschaft CSA/Deltoton den Anlegern zu helfen.

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankonia, CSA, Deltoton wegen Betrugs
Im Dezember 2014 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen fünf verantwortliche Personen der Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetrugs eingeleitet hat. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts wurden die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, rund 30 000 Anleger geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre Beteiligungen an den Unternehmen Frankonia, Deltoton und CSA erworben haben. Die Beschuldigten sollen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die von den Anlegern einbezahlte Gelder hin- und hergeschoben wurden. Entgegen ihrem ursprünglichen Zweck sollen diese zumindest teilweise den Beschuldigten zugeflossen sein. Hierdurch ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden.

Wer ist die CSA?

Der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind Tochtergesellschaften im Geflecht der Frankonia-Gruppe. Von dieser wurden die verschiedensten Fonds aufgesetzt.
Der CSA Beteiligungsfonds 4 ung 5 AG & Co. KG - wurden im Jahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Komplementärin Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG (heute: CSA Verwaltungs GmbH) aufgesetzt. Ziel des Fonds war es, zwischen 2003 und 2006 Geld von Anlegern einzusammeln, um dieses dann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumenten zu investieren.
Dabei wurde den Anlegern eine Rendite von bis zu 17 % versprochen.

Vertrieb der CSA: Futura Finanz
Mit dem Vertrieb der Anlage betraut wurde die Futura Finanz AG, deren Vertriebspraktiken ungeregelt und nach unserer Ansicht rein provisionsorientiert war.
Die Futura Finanz AG kann leider für ihre Falschberatungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).

Neue Urteile und aussergerichtliche Vergleiche mit der CSA
Seit vielen Jahren vertreten wir Anleger der Capital Sachwet Alliance (CSA) und Frankonia Sachwert, Deltoton AG. Diese müssen oft erst nach Jahren oder am Ende der Laufzeit feststellen, das ein Großteil ihrer eingezahlten Altersvorsorge durch die Verlußte der Gesellschaft aufgefressen ist, sie also bei Vertragsschluss falsch beraten worden sind.
Bei Kündgung oder Nichtzahlung wurden unsere Mandanten oft mit pauschalen Schadenersatzforderungen und negativem Auseinandersetzungsguthaben verschreckt und so zur Weiterzahlung veranlasst.

Lassen sie ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen. Wir konnten in der Vergangenheit in den meißten Fällen vernünftige Zahlungsvergleiche mit der CSA schließen.

Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.

Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.

Verjährung:
Immer zu beachten ist hierbei neben der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung immer die 10jährige absolute Verjährung, welche taggenau an Zeichnung (Vertrasgsschluss) zu laufen beginnt. Wer also Anfang 2004 gezeichnet hat, sollte dringend handeln.

Justus rät:
Insgesamt dürften den Kommanditisten (Anlegern) aber nach herrschender Rechtsprechung nur das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben zustehen. Auch dies sollte immer von einem Fachanwalt geprüft werden, da hier durch die CSA nach unserer Ansicht unzulässige hohe Vertragsstrafen abgezogen werden.

Insolvenz: Wie sollten Anleger nun reagieren?
Der Insolvenzverwalter wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gesellschafter zur Einzahlung der gesamten Einlagen auffordern und diese notfalls auch einklagen.
Wir raten daher, sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, die Verträge fristlos zu kündigen und spätestens jetzt zu handeln.

Wir bieten Ihnen das folgende Paket an:
  • begründete ausserordentliche Kündigung sämtlicher Beteiligungsverträge
  • Forderung des Auseinandersetzungsguthabens
  • Form- und fristgerechte Insolvenzanmeldungen u Vertretung im InSVerfahren
  • Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche aus Delikt (Strafverfahren)
  • Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter, soweit nicht verjährt
  • laufende Informationen durch unsere Interessengemeischaft CSA/Deltoton

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.

Kostenfreie Erstberatung
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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