Mehr zur CSA
Vorläufiges Insolvenzverahren eröffnet: Interessengemeinschaft CSA
Das Amtsgericht Würzburg hat über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenz: Wie sollten CSA – Anleger nun reagieren?
Der Insolvenzverwalter wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gesellschafter zur Einzahlung der gesamten Einlagen auffordern und diese notfalls auch einklagen.
Wir raten daher, sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen, die Verträge fristlos zu kündigen und spätestens jetzt zu handeln.
Wir bieten Ihnen das folgende CSA-Paket an:
- begründete ausserordentliche Kündigung sämtlicher Beteiligungsverträge
- Forderung des Auseinandersetzungsguthabens
- Form- und fristgerechte Insolvenzanmeldungen u Vertretung im InSVerfahren
- Verfolgung möglicher Schadenersatzansprüche aus Delikt (Strafverfahren)
- Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter, soweit nicht verjährt
- laufende Informationen durch unsere Interessengemeischaft CSA/Deltoton
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.
Kostenfreie Erstberatung
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung in Sachen CSA ist kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin