Immer häufiger kommt es vor, dass Versicherungen trotz der Rechtsprechung des BGH, sich weigern die Verträge rückabzuwickeln und das Geld ihren Kunden zurück zu zahlen.
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH: Az.: IV ZR 76/11) können etwa 70 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, heute noch widerrufen werden. Der Kunde bekommt in diesem Fall seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.

Ablehnungsschreiben der Allianz
“Wir haben Ihnen mit der Police die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und die weiteren Verbraucherinformationen übersandt und Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. (…) Die von Ihnen begehrte Rückzahlung der Beiträge müssen wir daher ablehnen.”
Allianz nun von Verbraucherzentrale abgemahnt
Die Allianz Lebensversicherungs-AG wurde nun von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) abgemahnt. Grund dafür war, dass die Allianz die Rückabwicklung von Verträgen ablehnte, obwohl laut BGH-Rechtsprechung die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren und eine Rückabwicklung somit möglich ist. Fehlerhaft ist die ungenaue Nennung der Frist, da anstatt 30 Tagen in den Belehrungen als Zeitraum “ein Monat” genannt wurde und ein Monat unterschiedlich viele Tage haben kann. Laut der vzhh ist der Versicherungskonzern somit verpflichtet, die geleisteten Prämien plus Zinsen an die betroffenen Versicherten auszuzahlen.
Allianz ist kein Einzelfall
Nach Auffassung der vzhh ist die Allianz kein Einzelfall. Ebenfalls abgemahnt wurden schon die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und die Neue Leben Lebensversicherung AG, da auch sie die Rechtsprechung des BGH nicht beachteten. Durch die öffentliche Abmahnung soll der Versicherer in Zukunft nicht mehr behaupten dürfen, dass er ordnungsgemäß über den Widerspruch belehrt habe. Betroffene sollten sich durch unrichtige Behauptungen der Versicherer daher nicht täuschen lassen und auf ihre Rechte gerade nach einer Ablehnung durchsetzen.
JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Versicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.
Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von der Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.
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Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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