Allianz: Abmahnung von Verbraucherzentrale wegen Ablehnungsschreiben

Immer häufiger kommt es vor, dass Versicherungen trotz der Rechtsprechung des BGH, sich weigern die Verträge rückabzuwickeln und das Geld ihren Kunden zurück zu zahlen.

Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH: Az.: IV ZR 76/11) können etwa 70 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, heute noch widerrufen werden. Der Kunde bekommt in diesem Fall seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.

Allianz: Abmahnung von Verbraucherzentrale wegen Ablehnungsschreiben
Trotz Rechtsprechung wird Rückabwicklung verweigert

Ablehnungsschreiben der Allianz

“Wir haben Ihnen mit der Police die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und die weiteren Verbraucherinformationen übersandt und Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. (…) Die von Ihnen begehrte Rückzahlung der Beiträge müssen wir daher ablehnen.”

Allianz nun von Verbraucherzentrale abgemahnt

Die Allianz Lebensversicherungs-AG wurde nun von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) abgemahnt. Grund dafür war, dass die Allianz die Rückabwicklung von Verträgen ablehnte, obwohl laut BGH-Rechtsprechung die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren und eine Rückabwicklung somit möglich ist. Fehlerhaft ist die ungenaue Nennung der Frist, da anstatt 30 Tagen in den Belehrungen als Zeitraum “ein Monat” genannt wurde und ein Monat unterschiedlich viele Tage haben kann. Laut der vzhh ist der Versicherungskonzern somit verpflichtet, die geleisteten Prämien plus Zinsen an die betroffenen Versicherten auszuzahlen.

Allianz ist kein Einzelfall

Nach Auffassung der vzhh  ist die Allianz kein Einzelfall. Ebenfalls abgemahnt wurden schon die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und die Neue Leben Lebensversicherung AG, da auch sie die Rechtsprechung des BGH nicht beachteten. Durch die öffentliche Abmahnung soll der Versicherer in Zukunft nicht mehr behaupten dürfen, dass er  ordnungsgemäß über den Widerspruch belehrt habe. Betroffene sollten sich durch unrichtige Behauptungen der Versicherer daher nicht täuschen lassen  und auf ihre Rechte gerade nach einer Ablehnung durchsetzen.

JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Versicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.
Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von der Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.

Foto: © Igor Link/pixbay.com

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
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Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
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