KGAL-Schiffsbeteiligung SeaClass 7 (LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG) – Schadensersatzansprüche für Anleger?
Zum Fonds
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG steckt schon seit längerem in Schwierigkeiten. So gehen die prognostizierten Ausschüttungen schon seit Jahren zurück. Ursächlich hierfür sind wohl vor allem das Überangebot auf dem stark umkämpften Schiffsmarkt sowie die immer noch spürbaren Auswirkungen der Schiffsfahrtkrise.
Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %).
KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – Möglichkeiten für Anleger!
Anleger müssen die negativen Prognosen ihrer Beteiligung aber nicht untätig hinnehmen. Soweit eine Falschberatung zur Beteiligung vorgelegen hat, stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu, die auch die Rückabwicklung der Beteiligung umfassen.
Dies ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn nachweisbar eine unzureichende oder fehlerhafte Risikoaufklärung vorgenommen wurde. Bei der vorliegenden Kommanditbeteiligung am Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – hätten Anleger insbesondere über das Totalverlustrisiko hingewiesen werden müssen. Auch dient die Anlage aufgrund dieses Risikos nicht zur Altersvorsorge.
Daneben müssen Anleger aufgrund der Art der gewählten Gesellschaftsform auch über die Haftungsrisiken und bestehende Pflichten hingewiesen werden. So bestand eine Aufklärungspflicht über die gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen (dies hat der Bundesgerichtshof auch mit seinem Urteil vom 04.12.2014 – Az. III ZR 83/14, bestätigt).
Bei einer Beratung durch eine Bank muss auch zwingend ein Hinweis über die Höhe der Rückvergütungen (Kickbacks) an die Bank erfolgen. Bankkunden müssen nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch ungefragt über Provisionszahlungen aufgeklärt werden.
Ein weiterer Angriffspunkt ist der Emissionsprospekt. Soweit dieser Fehlerhaft ist, können sich auch hieraus Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben.
JUSTUS rät:
Anleger am KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG sollten ihre Ansprüche aus der Beteiligung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und ggf. durchsetzen lassen.
Dabei müssen Anleger für die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche immer die geltenden Verjährungsfristen beachten. So verjähren Schadensersatzansprüche Tag genau 10 Jahre nach der Zeichnung der Beteiligung oder 3 Jahre nach Kenntniserlangung der jeweiligen Falschberatung bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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