ConRendit 6 GmbH & Co. KG: Landgericht Duisburg verurteilt die Comfort Finance AG
Wegen Falschberatung hat das Landgericht Duisburg die Comfort Finance AG zu Schadenersatz und zur Rückabwicklung einer Beteiligung am ConRendit 6 GmbH & Co. KG. Die von uns vertretene Anlegerin erhielt den Beteiligungsbetrag nebst Zinsen ab Rechtshängigkeit abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen zugesprochen (Urteil vom 31.07.2015, Az. 6 O 463/12, noch nicht rechtskräftig).
ConRendit 6 als finanzielles Desaster:
Die Beteiligung am Containerfonds ConRendit 6 entwickelte sich für unsere Mandantin zum finanziellen Desaster, knapp 70% des eingesetzten Kapitals sollten vernichtet. Nach nunmehr fast drei Jahren des Prozessierens, unzähligen Schriftsätzen und mehreren mündlichen Verhandlungen hat das Landgericht den Gegner verurteilt.
Comfort Finance AG haftet für Falschberatung:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der seinerzeitige Berater unsere Mandantin nicht über das mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds einhergehende Totalverlustrisiko aufgeklärt hat, was sich die Beklagte zurechnen lassen müsse. Auch die Übergabe des Emissionsprospektes am Tag der Zeichnung genüge nicht, um dieser Aufklärungspflicht zu entsprechen. In der Folge durfte unsere Mandantin auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Beraters vertrauen, der das Totalverlustrisiko nach Überzeugung des Gerichtes gerade nicht benannte.
Keine Verjährung durch Ausbleiben von Ausschüttungen:
Ebenso erfreulich wie die Bejahung der Pflichtverletzung ist der Umstand, dass das Gericht unserem Vortrag zur nicht eingetretenen Verjährung folgte. Das Ausbleiben von Ausschüttungen begründet nach Überzeugung des Gerichts lediglich Kenntnis von dem Umstand, dass die erwartete Rendite nicht wie erhofft verwirklicht wird.
Nicht hingegen, dass der Beteiligung selbst ein Totalverlustrisiko innewohnt. Verjährung ist damit ebenfalls nicht eingetreten.
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