Das Berechnungsentgelt der Vorfälligkeitsentschädigung ist rechtswidrig
Das vom OLG Frankfurt gesprochene Urteil (Az.: 23 U 50/12), laut dem einige pauschal verlangte Gebühren der Commerzbank rechtswidrig sind, ist nun rechtskräftig, nachdem die beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision des Frankfurter Bankhauses zurückgenommen wurde. Vorausgegangen war eine Klage gegen die Commerzbank von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die Erhebung eines Entgelts für die Berechnung des Schadens zusätzlich zu der Vorfälligkeitsentschädigung klagte. Diese Entschädigung ist dann zu zahlen, wenn ein Immobilienkredit innerhalb der Zinsbindung zurückgeführt wird und vom Gesetzgeber in Höhe des tatsächlich entstehenden Zinsschadens zugelassen.
Commerzbank AG – Kunden können sich auf dieses Urteil auch gegen andere Banken berufen
Aufgrund dieses Urteils können sich die Kunden gegen Gebühren wie das Berechnungsentgelt der Vorfälligkeitsentschädigung, sowie überhöhtes Entgelt bei der Postübersendung von Kontoauszügen oder das Entgelt für das Nachgehen einer reklamierten Überweisung wehren. Zwar ist das Urteil formell nur gegen die Commerzbank ausgesprochen worden, jedoch haben Verbraucher gute Chancen sich auch im Rechtsstreit mit anderen Banken darauf berufen zu können, da ein Großteil der Banken ähnliche Regelungen in ihren AGB haben. Die Banken können zwar Ersatz für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verlangen, dieser muss jedoch einzeln nachgewiesen werden, anstatt pauschal berechnet zu werden.
Justus rät:
Betroffene Kunden sollten sich an einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt wenden, um den Sachverhalt und ihre Ansprüche aus unberechtigtem überhöhtem Entgelt prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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