Die CM (Clerical Medical) ist in den vergangenen Monaten in einigen Urteilen der Oberlandesgerichte zum Schadenersatz verurteilt worden. So hält das das OLG Stuttgart (Az. 7 U 146/10) die Versicherungsbedingungen der Clerical Medical für weitestgehend intrasparent.
Clerical Medical hatte den Anlegern Policenmodelle mit einem Heben verkauft. Dabei nahmen die Kunden ein Darlehen auf, um das Geld in eine britische Lebensversicherung zu investieren. Die Renditen der Police, im Schnitt wurden 8 % versprochen, sollten höher liegen, als die Darlehenszinsen mit im Schnitt 5 %. Doch Wechselkurs- und Zinsschwankungen, nicht zuletzt durch die Wirtschaftskrisen verursacht, führten dazu, dass sie meisten Anleger herbe Verluste erlitten.
Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig. Eine grundlegende Entscheidung in der Revisionsinstanz durch den Bundesgerichtshof ist noch nicht ergangen.
Laut Pressemitteilungen, bildet die Großbank Lloyds im dritten Quartal 2011 175 Mio. Pfund Rückstellungen für etwaige Schadensersatzansprüche deutscher Kunden gegen die Versicherungstochter Clerical Medical (CM).
Da in vielen Fällen die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2011 droht, ist die Hemmung dieser Ansprüche dringend geboten. Hierzu solte ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren bei einer staatlich anerkannten Schlichtungsstelle rechtzeitig und fromgerecht eingereicht werden.
Zu den Kosten des Schlichtungsverfahrens rufen sie uns bitte einfach unverbindlich an.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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