Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen

 

Schadensersatzklage gegen Clerical Medical rechtskräftig ( CMI Wealthmaster Kapitallebensversicherung)

(Urteil OLG Bamberg Az: 3 U 81/09)

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical erstmals zum Schadensersatz für Schäden aus den Hebelgeschäften verurteilt. Nun hat die CMI mit weiteren Kundenklagen in Milliardenhöhe zu rechnen.

Prinzip der Hebelmodelle: Wealthmaster Kapitallebensversicherung
Bei den Hebelmodellen handelt es sich um eine durch ein Bankdarlehen finanzierte Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Finanzierung geschieht in Erwartung der prognostizierten jährlichen Rendite von 8,5 %. Mit Hilfe dieser sollen nicht nur die Darlehenszinsen gedeckt werden, sondern auch die Versicherung selbst an Wert gewinnen.
Diese Erwartung wurde jedoch nicht erfüllt. Daher haben die CMI-Kunden nun nicht nur mit der Rückzahlung des Bankdarlehens und der entsprechenden Zinsen, sondern auch mit dem Wertverfall der Versicherung zu kämpfen, sodass diese Investition für viele Kunden einen erheblichen Schaden bedeutet.
Empfohlen wurde u.a. um das Produkt „Wealthmaster Noble“ bzw. die Wealthmaster Basisrente (With-Profit-Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag).
Berater und Vermittler waren u.a. der ADW das BAnkhaus Löbbecke sowie we

Beschluss des OLG Bamberg
Das OLG Bamberg bestätigte das Urteil des Landgerichts Bamberg (Az.: 2 0 88/08) vom 28.01.2009. Es verurteilte die CMI zu über 250.000 € Schadensersatz. Als Begründung führt das Gericht die fehlerhafte Beratung der Vermittler an, die der Beklagten zuzurechnen seien. Der Mangel der Aufklärung liege dabei insbesondere in der Tatsache, dass die versprochene Rendite, welche ein funktionsfähiges Hebelmodell sicherstellen sollte, offensichtlich in der Vergangenheit nie erreicht wurde und daher auch in Zukunft vollkommen realitätsfern war.

Clerical Medical wehrt sich
Die CMI ist mit dem Urteil allerdings nicht zufrieden. Ihrer Auffassung zur Folge liege weder ein Verschulden ihrerseits vor, noch könne ihr das Handeln der Vermittler zugerechnet werden. Sie habe über das sogenannte Hebelgeschäft nichts gewusst. Dieses Prinzip sei allein auf die Vermittler zurückzuführen, sodass auch nur diese die Verantwortung tragen müssten.

Verjährung:
Insbesondere hat das Landgericht Bamberg festgestellt, dass die dreijährige Verjährungsfrist der Ansprüche gegen die CMI erst mit Aufklärung der Anleger über die tatsächlichen Zusammenhänge der verwendeten Zahlen begann. Diese Kenntnis lag in den entschiedenen Fällen erst mit der Beratung durch den befassten Rechtsanwalt vor, und nicht aufgrund der ersten negativen Kontoauszüge, die der Anleger von der Lebensversicherungsgesellschaft erhalten hatte.

Anleger, die auch kreditfinanzierte Lebens- oder Rentenversicherungen geschlossen haben, können und sollten sich daher noch an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Lesen Sie hier mehr zum Widerspruchsjoker, also zum lukrativen Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung.

Kostenfreie Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

 

Autorin:
Alexandra Kosacheva

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

 

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Clerical Medical Investment Group Ltd. Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger: In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken. Clerical Medical: Schadenersatz und Widerruf Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.: Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten. Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an. Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen. Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966