Neue Hoffnung für Geschädigte von auf Clerical Medical (CMI) basierenden Rentenkonzepten wie z.B. Europlan Konzept und SKR
Ein Beschluss vom 09. Juni 2010 des OLG München (Az.:25 U 2195/09) setzt den Versicherer Clerical Medical weiter unter Druck.
War es Anlegern so genannter „Hebelmodelle“, die als Rentenkonzept vermittelt wurden, bisher nur bedingt möglich gegen den konzeptionell verankerten Versicherer mit Schadensersatzansprüchen vorzugehen, so erscheint dies jetzt möglich.
Grund dafür ist ein Beschluss des OLG München vom 09. Juni 2010 (Az.:25 U 2195/09), in dem einem direkten Vorgehen gegen den Versicherer Clerical Medical grundsätzlich entsprochen wird. Das Gericht hat es als vorläufig erwiesen angesehen, dass Clerical Medical Kenntnis über die Verwendung im Europlan-Konzept gehabt hat. Basierend auf dieser Feststellung hätte Clerical Medical erkennen müssen, dass die im Rahmen der vertriebenen Rentenkonzepte dargestellten Vergangenheitsrenditen ihrer Versicherung unzutreffende Vorstellungen über das damit einhergehende Risiko beim Anleger erwecken.
So führt das Gericht aus:
„ Es ist nahe liegend, dass der potentielle Anleger die Belastung durch die Darlehenszinsen in Bezug zu der erwarteten Gesamtrendite setzt. Auch wenn er darüber belehrt wird, dass die in der Vergangenheit erzielten Renditen keineswegs garantiert sind und sich u.a. auch erheblich ungünstiger entwickeln können, wird die Vergangenheitsrendite des potentiellen Versicherers ein wesentliches Kriterium für seine Risikoprognose darstellen.“
Nach Ansicht des Gerichts sei damit eine Pflichtverletzung nachgewiesen. Diese müsse sich die Clerical Medical (CMI) zurechnen lassen, da sie dafür verantwortlich sei, dass Angaben zu ihrem Produkt, soweit diese im Rahmen des Gesamtprodukts (Rentenmodell), Verwendung finden, richtig sind und einen zutreffenden Eindruck vermitteln.
Geschädigten Anlegern ermöglicht dies unter der Vorraussetzung, dass das Gericht diesem Zwischenbeschluss in Gänze folgt, direkt gegen Clerical Medical Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Angesichts der Kenntnis der Involvierung im Europlan-Konzept ist wohl ebenso davon auszugehen, dass Clerical Medical auch in anderen Rentenmodellen fest involviert war, sodass auch in diesen Fällen die Möglichkeit für Schadensersatzforderungen gegeben scheint.
Den Anlegern ist daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und die Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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