Das Fondskonzept der Cis Deutschland AG ist nicht gelungen
Ausstieg aus den langjährigen Beteiligungsverträgen GarantieHebelPlan 07, 08, 09 und weiteren Fondmodellen der CIS Deutschland AG ist möglich
In einer Meldung vom 24.06.2011 berichtet das Verbrauchermagazin “Stiftung Warentest“ über das Fondkonzept der Cis Deutschland AG. Von Seiten der Cis wird gegenüber der „Stiftung Warentest“ bestätigt, dass sie mit ihrem Konzept des Zinsdifferenzgeschäfts nun gescheitert sei.
Der Auslöser sei laut Thomas Heinzinger, Vorstand der Cis, die Wirtschaftskrise, deren Folgen nicht vorhersehbar gewesen sind. Der Fond „Garantie Hebel Plan `08“, der mit Renditen von 10 Prozent geworben hatte, geht offensichtlich nicht mehr auf. Anzuraten wäre der Cis Deutschland AG die Konsequenzen für das Scheitern zu tragen und die Anleger über den Verlust Ihrer Anlagen aufzuklären. Stattdessen wird das Fondskonzept weitergeführt und eine sogenannte Kurskorrektur vorgenommen.
So soll der Gesellschaftszweck geändert werden, wobei eine Zustimmung der Anleger die Voraussetzung dafür ist. Für die Zustimmung wurde den Anlegern eine Frist bis zum 30. Juni 2011 eingeräumt. Bis dahin sollen laut „Stiftung Warentest“ die Abstimmungszettel, welche unverständliche und irreführende Formulierungen beinhalten, die sogar zum eigenen Schaden des Anlegers führen könnten, vorliegen. Fraglich bleibt daher, ob so eine Abstimmungsvorlage überhaupt eine Wirksamkeit entfaltet.
Den Anlegern ist dringend anzuraten, dem neuen Gesellschaftszweck zu widersprechen und eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Vertrieb der Beteiligungen GarantieHebelPlan durch die Carpediem GmbH:
Zu den bislang (Stand 2011) von der CIS Deutschland AG initiierten Kapitalanlagen, bzw. Fonds zählen u.a. der sog. GarantieHebelPlan`07 (GarantieHebelPlan`07 AG & Co. KG), der sog. GenoHausFonds I (GenoHausFonds I AG & Co. KG), der sog. GarantieHebelPlan`09 (GarantieHebelPlan`09 AG & Co. KG) und die sog. Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG.
Vermittelt wurden, bzw. werden auch Anteile an einer sog. “CIS Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG” von einer Fa. CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH (Seligenstadt) und deren Vertriebsmitarbeitern.
Die riskanten Gesellschaftsbeteiligungen wurden nach Berichten unserer Mandandan teilweise auf der Straße Passanten angeboten oder bei Kaufveranstaltungen vertrieben. Die Passanten sollen damit gelockt worden sein, selbst Nebeneinkünfte durch den Vertrieb der Beteiligungen und Benennung von Bekannten und Freunden zu erzielen.
Kündigung der CIS Beteiligungsverträge und Höhe des Auseinandersetzungsguthabens?
Nach Mitteilung von durch die von der Kanzlei Justus vertretenen Anlegern hat die CIS Fondverwaltung nun den Anlegern die Möglichkeit zu einer vorzeitigen Kündigung der Gesellschaftsbetiligung angeboten. Allerdings benennt der Fonds in dem Rundschreiben nicht, dass aller Voraussicht nach die Anleger nach Kündigung ein negatives Auseinadersetzungsguthaben erhalten werden. Das heißt, die Anleger müssen sich die anfangs starken Verlußte der Gesellschaft von ihren erbrachten Einlagen abziehen lassen und noch einen erheblichen Betrag einzahlen. Wie das Auseinandersetzungsguthaben ausfällt, wird erst nach Berechnung durch die CIS bekannt.
Wir raten daher zur Vorsicht und grundsätzlich dazu, vor einer Kündigung der Beteiligungen anwaltlichen Rat einzuholen. Eine Auseinandersetzung sollte nur hilfsweise erfolgen.
Ferner ist zu prüfen, ob sich im Einzelfall Schadenersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche der Anleger gegen den Berater, meißt die Carpediem GmbH aufgrund von Beratungsfehlern ergeben. Diese können auch nach schon erfolgter Kündigung erhoben werden. Im Einzelfall kann der Vertragsschluss auch noch widerrufen werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de