Flugzeugfonds und ihre Risiken
Die Flugzeugfonds sind bei den Anlegern schon jahrelang auf Grund der in Aussicht gestellten Steuerersparnis sehr beliebt. Gelockt werden die Anleger dabei nicht nur mit hohen Renditen, sondern auch mit wohlbekannten Fluglinien wie Singapure Airlines oder Air France, die Bonitätsstärke suggerieren.

Den Flugzeugleasing-Fonds liegt folgendes Konzept zugrunde: das Geld der Anleger wird im Rahmen einer Vermögensverwaltung in Flugzeuge investiert, welche dann an Fluggesellschaften vermietet werden. Anschließend werden die Flugzeuge an die Fluggesellschaften veräußert, sodass der Fonds zum Laufzeitende einen Totalgewinn erzielt. Mit diesem Konzept waren Flugzeugfonds neben Medienfonds jahrelang eines der beliebtesten Steuersparmodelle. Auch heute noch wächst deren Beliebtheit immer mehr.
Die eigentlichen Risiken von Flugzeugfonds sind dem Anleger allerdings oftmals nicht bekannt.
So besteht zum einen hohe Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob die Maschinen tatsächlich die ganze Laufzeit über geleast werden können. Insbesondere nach Ablauf des ersten Leasingvertrags ist es oftmals unsicher, ob das Flugzeug weitervermietet werden kann, da dieses bereits in der ersten Leasingzeit erhebliche Wertverluste erlitten hat. In Anbetracht dieser Wertminderung ist ein weiterer Leasingvertrag, sofern dieser überhaupt zustande kommt, weitaus weniger ertragsreich, sodass die versprochnen Renditen nun regelmäßig nicht mehr erzielt werden können.
Ferner besteht stets die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers.
So konnte beispielsweise die Regional-Airline Hamburg International im Oktober 2010 ihre Leasingraten nicht mehr begleichen und hat dadurch vier der Flugzeugfonds in die Schieflage mitgerissen. Nicht verleaste Maschinen treffen auf laufende Zinsen und Kredittilgungen. In solcher Lage sinken nicht nur die Renditen, es droht vielmehr die Insolvenz.
Letztlich könnten im Einzellfall auch bestimmte Klauseln problematisch sein, die den Kreditfinanzierenden Banken die Befugnis verleihen, in regelmäßigen Abständen den jeweiligen Marktwert des Flugzeugs zu bewerten und ggf. zusätzliche Sicherheiten für die Kreditsumme zu fordern. Solche Klauseln werden oftmals in Darlehensverträgen vereinbart und stellen ein für die Anleger oft unbekanntes Risiko dar.
Anleger der Flugzeugleasing-Fonds sollten sich daher ausführlich über die Risiken der Anlage von ihrem Anlageberater beraten lassen. Ist eine anleger- und objektgerechte Beratung unterblieben, kann der Anleger Schadensersatzansprüche gegen den Berater geltend machen und ggf. den gesamten eingezahlten Betrag erstattet bekommen.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
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