BGH: Gaskunden haben Anspruch auf Rückzahlungen

Der Bundesgerichtshof hat ein EuGH-Urteil gegen Preiserhöhungen des Gasanbieters RWE umgesetzt. Die meisten deutschen Gaskunden können auf Rückzahlungen hoffen.

Gaskunden – Der BGH hatte im Juli 2013 erneut über Klauseln zur Gaspreiserhöhung entschieden:

Der Bundesgerichtshof kippt nun entsprechende Klauseln, da der Gasversorger RWE nicht klar und verständlich über die Erhöhungen informiert habe. Von dem Urteil könnten viele RWE-Kunden mit Sonderverträgen, rückwirkend für 3 Jahre  profitieren.

Entsprechende Klauseln werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch heute noch von verschiedenen Energieversorgern genutzt. Bundesweit gibt es etwa zehn Millionen Sondervertragskunden – nämlich so gut wie alle Verbraucher, die mit Gas heizen.

Geld zurück erhalten laut Urteil nun RWE-Kunden, die rechtzeitig Widerspruch gegen die ungültigen Klauseln eingelegt haben. Sie können ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs Geld zurückverlangen – für maximal zehn Jahre. Kunden, deren Gasversorger noch immer die ungültigen Klauseln verwenden, können Geld für bis zu drei Jahre zurückfordern.
RWE hatte von Januar 2003 bis Oktober 2005 vier Mal die Gaspreise erhöht.

Nach Angaben einer BGH-Sprecherin können Kunden nur dann Geld zurückverlangen, wenn sie der Preissteigerung innerhalb von drei Jahren nach Zugang der Abrechnung widersprochen haben.

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