Lehman Brothers,
BGH-Beschluss: Anleger können Klage gegen Rating-Agentur einreichen
Für deutsche Lehman-Anleger wäre dies der Durchbruch: Vor Gerichten in Deutschland darf Klage gegen die US-Agentur Standard & Poor’s eingereicht werden, berichtet das “Handelsblatt” unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs.
Ein Rentner hatte S&P auf 30.000 Euro Schadensersatz für im Mai 2008 gekaufte Lehmann-Zertifikate verklagt. Der Mann argumentierte, dass die Agentur der Bank ein gutes Rating ausgestellt habe – ungeachtet der sich abzeichnenden Probleme.
Für die etwa 50.000 Anleger, die ihr Geld durch die Anlage in Zertifikate der Pleite-Bank Lehman Brothers verloren haben, wäre dieser Rechtsspruch eine deutliche Botschaft. In ihrem Beschluss beriefen sich die BGH-Richter auf ein Gesetz von 1877, das für klagende “Inländer” die Zuständigkeit deutscher Gerichte vorsieht.
Das Urteil ist zu begrüßen, allerdings ist ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Ratingagentur im Einzelfall genau zu prüfen und heirüber derzeit gerade noch nicht entschieden. Der BGH-Beschluss betrifft lediglich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts.
JUSTUS rät:
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt allein über 500 Lehman Brothers Anleger und wird für dies Deckungsanfragen bei den Rechtsschutzversicheren stellen sowie die Möglichkeit von Schadenersatzklagen als Sammelklagen gegen die Ratingagentur prüfen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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