Lehman Brother: Neue Argumente für Zertifikatskäufer

OLG München vom 22.05.2012 (5 U 1725/11):

Laut Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen hat das Oberlandesgericht München die Bank aufgrund eines bisher weitgehend unbeachteten Pflichtverletzung zum Schadenersatz verurteilt. Der Berater habe dem Anleger vermittelt, dass es sich bei der Emittentin sowie der Garantin eines Anlageprodukts um die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers handelt, wobei tatsächlich lediglich eine Tochterfirma diese Funktionen übernimmt. Dies stellte nach Auffassung des Gerichts eine bedeutsame Fehlinformation dar, die zum Schadensersatz verpflichten kann.

Die Klägerin hatte eine Anleihe der Lehmann Brothers Treasury Co. B.V. (Emittentin) gezeichnet. Nach der Insolvenz von Lehman Brothers und deren zugehörigen Gesellschaften hatte sie wegen fehlerhafter Anlageberatung und eines fehlerhaften Prospekts geklagt.

Das OLG München urteilte, dass der Berater habe gegen seine Auskunftspflichten verstoßen, indem er die Emittentin als „Bank” (Lehman Brothers Inc.) beschrieben habe, obgleich sowohl Garantin wie auch Emittentin namensverschieden von der Bank seien. Er habe sich die Ausführungen im Prospekt zu Eigen gemacht, die jedoch fehlerhaft seien. Die Aufklärung der Anlegerin sei somit bereits in einem wesentlichen Punkt unvollständig, irreführend und falsch.

Das Urteil ist für eien Vielzahl von Anlegern in Lehman Brother Zertifikaten interessant und wichtig. Denn es wird obergerichtlich ein erheblicher Beratungsfehler festgestellt, welcher anhand von Prospekten nachgewiesen werden kann. Derlei Beratungsfehler waren auch nicht Gegenstand der für Anleger eher unerfreulichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, in denen es im Wesentlichen um die Anwendbarleit der Kickback-Rechtssprechung ging.

Verjährung:
In vielen Fällen durfte allerdings schon die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 37 a WPHG abgelaufen sein. Allerdings lohnt es sich, hier die genaue Hemmung der Verjährung prüfen zu lassen, da in nahezu allen Fällen eien Hemmung durch Kulanzverfahren oder Beschwerdeverfahren vorliegen sollte.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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Rechtsanwältin
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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
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