Barclaycard: Schuldenfalle revolvierende Kreditkarte
Immer mehr Verbraucher geraten nun auch in Deutschland durch die Benutzung von echten Kreditkarten in die Schuldenfalle. Bei diesen sogenannten revolvierenden Kreditkarten (revolving credit cards) wird dem Kunden ein echter Kreditrahmen eingeräumt, wobei am Monatsende nur ein geringer Teil der geliehenen Beträge für die Rückzahlung abgebucht wird. Die Restbeträge häufen sich auf dem Kreditkonto an: ehe es sich der Kunde versieht, schnappt die Schuldenfalle zu und die Rückzahlung von Kredit und Zinsen gelingt nur noch durch die Inanspruchnahme eines immer höheren Kredites, der von der Bank schleichend eingeräumt wird. Die im angelsächsischen Raum weit verbreiteten echten Kreditkarten werden vor allem von der Barclays Bank, der Citibank und der Royal Bank of Scotland in Deutschland angeboten. Die Barclays Bank ist hierzulande mit ihrer Zweigniederlassung Barclaycard führend in diesem Segment.
Echte Kreditkarte: Schnäppchen oder Schuldenfalle?
Bislang sind in Deutschland unechte Kreditkarten üblich gewesen. Nach der Bezahlung mit diesen sogenannten Debitkarten (oder Chargekarten) wird der ausgegebene Geldbetrag in der Regel innerhalb eines Monats in voller Höhe vom Girokonto abgebucht.
Anders bei der echten (revolvierenden) Kreditkarte: hier wird jeden Monat nur ein Teil der ausgegebenen Beträge abgebucht; die monatliche Rückzahlung entspricht oftmals nur 5 bis 10 Prozent des geliehenen Gesamtbetrages. Der Rest der Schulden wird auf einem separaten Kreditkonto angehäuft, wo mitunter Zinssätze von über 20 Prozent anfallen.
Beim Abschluss des Kreditkartenvertrages wird dem Verbraucher suggeriert, einen Kredit zum Schnäppchenpreis zu erhalten. Die Beantragung der revolvierenden Kreditkarte ist kinderleicht und nur mit geringen oder gar keinen Gebühren verbunden. Nach einiger Zeit sieht sich der Kunde jedoch horrenden Zinssätzen ausgesetzt. Die Schuldenfalle schnappt in dem Moment zu, in dem der Verbraucher die Rückzahlung des Kredites und der angefallenen Zinsen nur noch durch die Inanspruchnahme eines immer höheren Kreditrahmens leisten kann. Als einziger Ausweg aus der Überschuldung bleibt oftmals nur die Privatinsolvenz.
Keine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – Kreditrahmen bis zu 35.000,- Euro
Antragssteller erhalten die Barclaycard ohne Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; also ohne Überprüfung ihres Einkommens. So kommt es, dass selbst Studenten bereits zu Beginn des Vertrages einen Kreditrahmen bis zur Höhe von 1.000,- Euro erhalten. Barclay-Kunden berichten, dass das Kreditlimit immer, wenn man an die Grenze des Verfügungsrahmens gelangen würde, einseitig von der Bank erhöht würde. Barclays erklärte jedoch gegenüber der Zeitschrift Neon, dass eine Erhöhung des Kreditrahmens nur erfolge, wenn verschiedene Verhaltensparameter des Kunden erfüllt seien. Außerdem würde der Kunde über die Erhöhung des Kreditrahmens schriftlich informiert werden und erhielte ein sechswöchiges Widerspruchsrecht eingeräumt, sowie die Möglichkeit, die Höhe des Kreditrahmens zu senken. Für denjenigen, der seine Kreditkarten-Schulden nicht mehr aus eigener Kraft zurückzahlen kann, klingt das Angebot der Ausweitung des Kreditrahmens viel zu verlockend, als dass er dem Abstottern des Kredites und der angelaufenen Zinsen durch Inanspruchnahme weiteren Kredits widersprechen würde oder gar eine Senkung des Kreditlimits beantragen würde.
Widerruf des Barclaycard Vertrages:
In Einzelfällen kann auch ein Widerruf des Kreditvertrages die Lösung sein, Denn in vielen Fällen war dei Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Hier finden sie unserern kostenfreien Widerrufscheck.
Urteile zur Barclaycard:
Urteil des Kammergericht Berlin:
In dem von uns (JUSTUS Rechtsanwälte) geführten Verfahren weisen die Richter des Berliner Oberlandesgericht in ihrem Zwischenbeschluss darauf hin, dass die Zinsanpassungsklausel als „unzweifelhaft unwirksam“ angesehen werde. EOS wurde dazu verdonnert, das Darlehen an unserern Mandanten bis Ende November neu zu berechnen – rückwirkend für die Zeit seit dem Anstieg der Zinsen auf Basis des anfänglichen Zinssatzes von 14,844 Prozent.
Barclays hatte die bemängelte Zinsklausel zwischen 1999 und 2011 in ihren Kartenverträgen. „Alle Verbraucher mit dieser AGB-Klausel sind vom Gerichtsurteil betroffen und haben Rückzahlungsansprüche. Der horrende Zinssatz muss zu Gunsten der Kunden angepasst werden“, ist Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überzeugt. Einen ausführlichen Bericht zu unserem Verfahren finden Sie in der WELT. Laut Informationen auf der Webseite des Unternehmens hat die Firma etwa 1,3 Millionen Kreditkarten herausgegeben.
BGH: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkarten-Vertrag für unwirksam erklärt, in denen Zinspflichten, die durch die Überschreitung eines Zahlungsziels ausgelöst werden, auf davor liegende Zeiträume erstreckt werden (BGH, Urteil vom 29. März 1994 – XI ZR 69/93, BGHZ 125, 343 = NJW 1994, 1532).
OLG Oldenburg (Oldenburg) 13. Zivilsenat Urteil vom 24.05.2011 AZ: 13 U 66/10
Leitsatz: Folgende in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag enthaltenen Klauseln
a) zum Beginn der Zinspflicht:
“Sie haben innerhalb der in der Rechnung genannten Frist einen Teilbetrag von mindestens 3 % des Gesamtbetrages bzw. mindestens € 30 zu zahlen. Der dann noch offene Betrag ist gemäß dem vereinbarten Zinssatz zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt ab dem Transaktionstag, ist taggenau und wird monatlich fällig gestellt. Zahlen Sie bis zum in der Rechnung genannten Zeitpunkt den vollen Betrag des Rechnungsabschlusses, verzichtet die Bank auf die Geltendmachung von Kredit-zinsen.”
b) zur Zinsanpassung:
“Wir behalten uns vor, den Zinssatz und Verfügungsrahmen bei Veränderung der Markt- oder Risikobedingungen entsprechend anpassen.”
sind gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligen.
(Erste Instanz: LG Osnabrück, 16. November 2010, Az: 7 O 1768/10 (292), Urteil)
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, wenden Sie bitte einfach über das Kontaktformular an uns. Hier können Sie auch gleich ihren Vertrag bzw. die Widerrufsbelehrung hochladen. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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