Lehman Brothers: JUSTUS erzielt weiteres Urteil gegen die Targobank/ Citibank; Berufung der Targobank nicht aussichtsreich

Lehman Brothers: JUSTUS erzielt weiteres Urteil gegen die Targobank/ Citibank; Berufung der Targobank nicht aussichtsreich; OLG Hamm

In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Essen Az.: 6 O 174/10 ist die Tarobank, früher Citibank nach Beweisaufnahme zu Zahlung von Schadenersatz iHv. 19.300,- € nebst Zinsen wegen nicht anlegergerechter Beratung verurteilt worden. Dies Zug um Zug gegen Übertragung der Lehman Brother Zertifikate. Ferner hat es festgestellt, dass sich die Bank hinsichtlich der Übertragung der Zertifikate in Annahmeverzug befindet.

Zur Begründung führte das Landgericht im Wesentlichen aus, dass die streitgegenständlichen Papiere zwar wohl nicht hochspekulativ wären, allerdings mit dem Risiko des Totalverlußtes behaftet gewesen. Sie hätten daher der sicherheitsorientierten Klägerin nicht empfohlen werden dürfen.

Interessant ist, dass das Landgericht betont, dass das immer von der Citibank verwendete Risikoprofil in sich nicht schlüssig war. Denn der hier angegebenen Risikoanteil von 35 % sei mit der angekreuzten negativen Rendite von -5% bis 12 % und den Angeben der Klägerin zu ihrer Risikoeinstellung nicht vereinbar.
Die Klägerin hat den Aussagen „ Bei meinen Anlagen steht ausschließlich die Sicherheit im Vordergrund“ und „ In Geldanlagen gehe ich nur ungern Risken ein“ voll zugestimmt.
Die spreche mit weiteren Angeben zu ihrer Risikoeinstellung dafür, dass die Klägerin sicherheitsorientiert war und das Risiko eines endgültigen Verlusts auch nur eines Teils des Kapitals nicht eingehen wollte (vgl. BGH NZG 2009, 1186, 1190).

Auch mit dem fast zynische Einwand der Targobank, die Klägerin bzw. Zedentin hätte ja auch schon zuvor Zertifikate bei ihr gekauft, konnte sie weder beim Landgericht noch beim Oberlandesgericht Hamm durchdringen. Denn die Klägerin ist nach der Beweisaufnahme auch zuvor nicht über das Emittentenrisiko aufgeklärt worden, über das jedoch hätte ausgeklärt werden müssen (BGH BKR 2011, 508, 510).

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan, welcher die Klägerin in den Instanzen vertritt, ist dieses Urteil gegen die Targobank AG, ein positives Beispiel dafür, dass sicherheitsorientierte Anleger auch und gerade nach dem ersten BGH-Urteil in Sachen Lehman Brothers Aussichten auf Schadenersatz haben.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

 

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

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Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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