Lehman Brothers: JUSTUS erzielt weiteres Urteil gegen die Targobank/ Citibank; Berufung der Targobank nicht aussichtsreich; OLG Hamm
In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Essen Az.: 6 O 174/10 ist die Tarobank, früher Citibank nach Beweisaufnahme zu Zahlung von Schadenersatz iHv. 19.300,- € nebst Zinsen wegen nicht anlegergerechter Beratung verurteilt worden. Dies Zug um Zug gegen Übertragung der Lehman Brother Zertifikate. Ferner hat es festgestellt, dass sich die Bank hinsichtlich der Übertragung der Zertifikate in Annahmeverzug befindet.
Zur Begründung führte das Landgericht im Wesentlichen aus, dass die streitgegenständlichen Papiere zwar wohl nicht hochspekulativ wären, allerdings mit dem Risiko des Totalverlußtes behaftet gewesen. Sie hätten daher der sicherheitsorientierten Klägerin nicht empfohlen werden dürfen.
Interessant ist, dass das Landgericht betont, dass das immer von der Citibank verwendete Risikoprofil in sich nicht schlüssig war. Denn der hier angegebenen Risikoanteil von 35 % sei mit der angekreuzten negativen Rendite von -5% bis 12 % und den Angeben der Klägerin zu ihrer Risikoeinstellung nicht vereinbar.
Die Klägerin hat den Aussagen „ Bei meinen Anlagen steht ausschließlich die Sicherheit im Vordergrund“ und „ In Geldanlagen gehe ich nur ungern Risken ein“ voll zugestimmt.
Die spreche mit weiteren Angeben zu ihrer Risikoeinstellung dafür, dass die Klägerin sicherheitsorientiert war und das Risiko eines endgültigen Verlusts auch nur eines Teils des Kapitals nicht eingehen wollte (vgl. BGH NZG 2009, 1186, 1190).
Auch mit dem fast zynische Einwand der Targobank, die Klägerin bzw. Zedentin hätte ja auch schon zuvor Zertifikate bei ihr gekauft, konnte sie weder beim Landgericht noch beim Oberlandesgericht Hamm durchdringen. Denn die Klägerin ist nach der Beweisaufnahme auch zuvor nicht über das Emittentenrisiko aufgeklärt worden, über das jedoch hätte ausgeklärt werden müssen (BGH BKR 2011, 508, 510).
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan, welcher die Klägerin in den Instanzen vertritt, ist dieses Urteil gegen die Targobank AG, ein positives Beispiel dafür, dass sicherheitsorientierte Anleger auch und gerade nach dem ersten BGH-Urteil in Sachen Lehman Brothers Aussichten auf Schadenersatz haben.
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