Barclaycard und Kreditverträge widerrufen

Barclaycard kann widerrufen werden aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
Barclaycardvertrag widerrufen
Die bei der Barclaycard abgeschlossenen Kreditverträge könnten wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Die auf den Kreditverträgen der Barclaycard gestellte Belehrung über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht entspricht nicht den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
 
Mängel der von der Barclaycard verwendeten Widerrufsbelehrung
Der Gesetzgeber stellt einen Mustertext der Widerrufsbelehrung zur Verfügung – so muss eine richtige Widerrufsbelehrung sowohl optisch als auch inhaltlich der des Gesetzgebers entsprechen, um gültig zu sein. Dies ist bei der Barclaycard nicht der Fall. Optisch entspricht diese nicht den gesetzlichen Vorgaben, da sie zum einen in drei Spalten aufgeteilt ist und zum anderen nicht unterteilt wurde. Ferner sind inhaltliche Abweichungen von dem gesetzlichen Mustertext einer richtigen Widerrufsbelehrung ersichtlich.
Zudem muss eine richtige Widerrufsbelehrung einen genau bestimmbaren Zeitpunkt nennen, zu welchem die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.
Die Widerrufsbelehrung der Barclaycard enthält die Formulierung:
„Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
Die Rechtsprechung des BGH bestätigt die Unwirksamkeit der ungenauen Formulierung „frühestens“.
Kunden können gezogene Nutzungen zzgl. Verzinsungen zurück erhalten
Erst, wenn Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen. Eine unrichtige Widerrufsbelehrung gibt Ihnen die Möglichkeit der Rückabwicklung der bei der Barclaycard abgeschlossenen Kreditverträge. Bei einer Rückabwicklung sind die von Ihnen als auch von Barclays Bank PLC gezogenen Nutzungen zuzüglich einer Verzinsung herauszugeben – was für Sie sehr vorteilhaft sein kann.
Justus rät:

Auch Ihr Kreditvertrag könnte einer unrichtigen Widerrufsbelehrung unterliegen. Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihrer Barclaycard von uns überprüfen und profitieren Sie von der Rückabwicklung.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

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Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich

Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
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Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net


Kreditwiderruf bis zum 21.06.2016Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.

Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.

Widerruf von Darlehen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich: 

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.

Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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