ATLANTICLUX – bietet so genannte Nettopolicen
Gesonderte Vergütungsvereinbarung zumeist unwirksam
Das Luxemburger Versicherungsunternehmen Atlanticlux Lebensversicherung S.A. bietet fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen als so genannte Nettopolicen an. Dabei werden die Versicherungsverträge zumeist durch Versicherungsmakler vertrieben. Neben dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Anleger zugleich auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler unterzeichnen, mit der die Vermittlungs- und Beratungsleistung abgegolten werden soll. Die Vereinbarung sieht häufig eine Provision von 7,195 % der Gesamtbeitragssumme des Versicherungsvertrages vor, zu zahlen in 60 Monatsraten.
Kein Anspruch auf gesondert vereinbarten Maklerlohn wegen Interessenkonflikt
Der BGH (Urteil vom 01.03.2012, III ZR 213/11) hat nunmehr in einem Fall entschieden, dass der geltend gemachte Anspruch auf Maklerlohn wegen einer Verflechtung des Maklerunternehmens mit der Versicherungsgesellschaft nicht besteht. Für eine derartige Verflechtung genügte danach, dass ein institutionalisierter Interessenkonflikt vorliegt. Dieser werde dadurch belegt, dass die Produkte des Versicherungsunternehmens mit dem Namen des Maklerunternehmens versehen waren. Zudem stand auch in der Vergütungsvereinbarung, dass das Maklerunternehmen die Produkte von Atlanticlux vertreibt. Danach war jedoch nicht mehr davon auszugehen, dass eine unabhängige Maklerleistung erbracht würde, sondern ausschließlich die Produkte von Atlanticlux empfohlen werden sollten. Danach wurde ein Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns abgelehnt.
Betroffene Anleger können sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Justus rät:
Lassen Sie von uns ihre Nettopolice und Kostenvereinbarung prüfen. In vielen Fällen ist die WIderrufsbelehrung falsch, so dass die verlußtbringende Lebensversicherung nocht heute widerrufen werden kann. Sie erhalten dann die Beiträge und Kosten aus der Kostenvereinbarung (hohe Ablschluss- und verwaltungskosten) abzüglich der Verlußte der Fonds zurück.
kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Hier können Sie gleich die Police und WIderspruchsbelehrung hochladen. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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