ATLANTICLUX – häufig Widerruf noch möglich

ATLANTICLUX – häufig Widerruf noch möglich
BGH stellt fest, dass Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Atlanticlux

ALTLATICLUX nimmt Umfirmierung (Rebranding)vor:

Die FWU Life Insurance Lux S.A. wurde am 28. Oktober 1987 als ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. gegründet und hat ihren Geschäftssitz im Großherzogtum Luxemburg. Die Gesellschaft unterhält Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien und bietet u.a. LAbensversicherungen und Rentenversicherungen an. Innerhalb der FWU ist die FWU Life Insurance Lux S.A. Produktgeber für die regionalen Vertriebspartner und für die Verwaltung der einzelnen Versicherungsverträge verantwortlich.

Das Luxemburger Versicherungsunternehmen Atlanticlux Lebensversicherung S.A. bietet fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen als so genannte Nettopolicen an. Dabei werden die Versicherungsverträge zumeist durch Versicherungsmakler vertrieben. Neben dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Anleger zugleich auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler unterzeichnen, mit der die Vermittlungs- und Beratungsleistung abgegolten werden soll. Die Vereinbarung sieht häufig eine Provision von 7,195 % der Gesamtbeitragssumme des Versicherungsvertrages vor, zu zahlen in 60 Monatsraten.

Widerrufsbelehrung bei Atlanticlux fehlerhaft:

Da der Vertragsschluss häufig in einer Haustürsituation (in Privatwohnung, am Arbeitsplatz) erfolgt, besteht zumeist ein gesetzliches Widerrufsrecht. Darüber muss ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Wir haben Rücktrittsbelehrungen z.B. ab 2004 bis 2008 geprüft, die vollkommen fehlerhaft sind.

Der BGH (Urteil vom 01.03.2012, III ZR 83/11) hat nunmehr entschieden, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren, weil der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig zu erkennen war, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Danach ist auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss eine Beendigung der Verträge, die vor dem 11.06.2010 (Änderung der Rechtslage) geschlossen wurden, durch Widerruf möglich. Danach können Sie ihre gezahlten Beiträge erstetzt verlangen und auch noch nach Kündigung des Vertrages noch den Widerruf oder Rücktritt erklären.

Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist auch auf andere Verträge, z.B. Fondsbeteiligungen, übertragbar, soweit für diese ein gesetzliches Widerrufsrecht wegen einer Haustürsituation besteht. Betroffene Anleger können ihre Beitrittserklärungen auch hinsichtlich der enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einem Fachanwalt daraufhin überprüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung der BGB-Informationspflichtenverordnung entsprach oder Fehler aufweist, so dass ein Widerruf noch möglich ist und die Beteiligung beendet werden kann. Der Anleger hätte sodann einen Anspruch auf Berechnung und Zahlung des so genannten Auseinandersetzungsguthabens, welches regelmäßig wesentlich geringer als die geleitsteten Einlagen ist. Eine vollständige Einlagenrückzahlung ist dagegen möglich, wenn Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Vermittler oder die Gründungsgesellschafter bestehen. Auch dies wird ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Anwalt überprüfen.

Kostenfreie Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden gleich ihren Versicherungsschein mit Belehrung hoch. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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Grit Rahn
Rechtsanwältin
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Mehr zum Thema

LEBENSVERSICHERUNGEN - WIDERRUF52
Lebensversicherungen, Widerruf und Widerspruch


Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung

JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.

Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.

Zur kostenfreien Widerrufsprüfung


Auf widerruf-kündigung.de finden Sie mehr zum Widerruf und Kündigung ihrer Versicherung

Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung


Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. 
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das 
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Kraft
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Unfallversicherung und Invalidität
  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • KFZ-Versicherungen
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan