ATLANTICLUX – häufig Widerruf noch möglich
BGH stellt fest, dass Widerrufsbelehrung fehlerhaft

ALTLATICLUX nimmt Umfirmierung (Rebranding)vor:
Die FWU Life Insurance Lux S.A. wurde am 28. Oktober 1987 als ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. gegründet und hat ihren Geschäftssitz im Großherzogtum Luxemburg. Die Gesellschaft unterhält Niederlassungen in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien und bietet u.a. LAbensversicherungen und Rentenversicherungen an. Innerhalb der FWU ist die FWU Life Insurance Lux S.A. Produktgeber für die regionalen Vertriebspartner und für die Verwaltung der einzelnen Versicherungsverträge verantwortlich.
Das Luxemburger Versicherungsunternehmen Atlanticlux Lebensversicherung S.A. bietet fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen als so genannte Nettopolicen an. Dabei werden die Versicherungsverträge zumeist durch Versicherungsmakler vertrieben. Neben dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Anleger zugleich auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler unterzeichnen, mit der die Vermittlungs- und Beratungsleistung abgegolten werden soll. Die Vereinbarung sieht häufig eine Provision von 7,195 % der Gesamtbeitragssumme des Versicherungsvertrages vor, zu zahlen in 60 Monatsraten.
Widerrufsbelehrung bei Atlanticlux fehlerhaft:
Da der Vertragsschluss häufig in einer Haustürsituation (in Privatwohnung, am Arbeitsplatz) erfolgt, besteht zumeist ein gesetzliches Widerrufsrecht. Darüber muss ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Wir haben Rücktrittsbelehrungen z.B. ab 2004 bis 2008 geprüft, die vollkommen fehlerhaft sind.
Der BGH (Urteil vom 01.03.2012, III ZR 83/11) hat nunmehr entschieden, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren, weil der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig zu erkennen war, so dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Danach ist auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss eine Beendigung der Verträge, die vor dem 11.06.2010 (Änderung der Rechtslage) geschlossen wurden, durch Widerruf möglich. Danach können Sie ihre gezahlten Beiträge erstetzt verlangen und auch noch nach Kündigung des Vertrages noch den Widerruf oder Rücktritt erklären.
Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist auch auf andere Verträge, z.B. Fondsbeteiligungen, übertragbar, soweit für diese ein gesetzliches Widerrufsrecht wegen einer Haustürsituation besteht. Betroffene Anleger können ihre Beitrittserklärungen auch hinsichtlich der enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einem Fachanwalt daraufhin überprüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung der BGB-Informationspflichtenverordnung entsprach oder Fehler aufweist, so dass ein Widerruf noch möglich ist und die Beteiligung beendet werden kann. Der Anleger hätte sodann einen Anspruch auf Berechnung und Zahlung des so genannten Auseinandersetzungsguthabens, welches regelmäßig wesentlich geringer als die geleitsteten Einlagen ist. Eine vollständige Einlagenrückzahlung ist dagegen möglich, wenn Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Vermittler oder die Gründungsgesellschafter bestehen. Auch dies wird ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Anwalt überprüfen.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden gleich ihren Versicherungsschein mit Belehrung hoch. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56