Medienfonds die meist von Banken als „Steuersparmodell oder Garantiefonds“ angeboten oder vermittelt werden, stehen immer mehr in der Kritik. Entweder werden sie steuerlichen Erwartungen wie z.B. bei den VIP Medienfonds nicht erfüllt oder die Filmprojekte entwickeln sich als absolute Flops.
Die in den Jahren 1999 – 2001 mit einem Gesamtzeichnungskapital von 155 Mio. Euro platzierten ApolloMedia-Fonds der ApolloMedia GmbH, Potsdam, bzw. der Chorus GmbH, Ottobrunn sind für die Anleger zu einem finanziellen Fiasko geworden.
Reduziertes Erlöspotenzial, wie aus den von der Mentora Treuhand im Auftrag der Geschäftsführung unter dem Datum vom 16. März 2005 an die Anleger versandten Zwischenberichten der Fondsgeschäftsführung zur aktuellen Situation hervorgeht, musste die Apollo die Prognosen stark nach unten revidieren. Bei den Media-Fonds 1 und 2 wurde das noch verbleibende Erlöspotenzial aller Filme nun auf zwölf bis 15 Prozent der Produktionskosten geschätzt. Bei den Fonds 3 bis 5 hat Apollo jeweils 20 bis 25, 30 bis 35 beziehungsweise 50 bis 55 Prozent angegeben.
Was kann der Anleger tun?
Fondanlegern können Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung, Beraterhaftung oder sogar deliktischer Haftung zustehen.
Diese Schadenersatzansprüche können bestehen gegen die ApolloMedia GmbH selbst, gegen die vermittelnde Bank z.B. die Stadtsparkasse, gegen die als Prospektprüferin fungierende Wirtschaftsprüferin, Frau Regine Funke sowie gegen Anlageberater.
Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Prüfung und/oder Geltendmachung der Schadenersatzansprüche. Anleger sollten ihre Ansprüche rechtzeitig vor Verjährung der Ansprüche prüfen lassen. Ansprüche aus Prospekthaftung verjähren beispielsweise spätestens drei Jahre nach Beitritt zu dem Medienfonds.
Für die Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und wesentlichen Unterlagen, zu.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
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