47. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG

Sachwert Rendite-Fonds Holland: Insolvenz droht – Ausschüttungen werden zurückgefordert
47. Sachwert Rendite-Fonds Holland
Emissionshaus dieses Fonds ist die MPC Capital AG. Der Fonds investiert in Büroimmobilien an Standorten in den Niederlanden.

Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) fordert zur Zahlung von Ausschüttungen auf und droht mit Klagewelle:

Mit Schreiben vom 1.6.2015 hat die TVP Treuhandgesellschaft die Anleger informiert, dass die finanzierende Drittgläubigerbank Helaba eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung der Rückforderungen aus den bereits erhaltenen Ausschüttungen beauftragt hat und ankündigt, die Ansprüche gegenüber jenen Anlegern, die bislang noch keine Zahlung geleistet haben und auch bis 17.6.2015 keine Zahlung leisten werden, notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Zahlungsaufforderung der MPC CApital AG (Emissionshaus)

Zuerst hatte die MPC Capital im August 2014 eine Zahlungsaufforderung an die Anleger versandt. Nach dem Scheitern des Finanzierungskonzepts sollte der Fonds laut Abwicklungsvereinbarung mit der finanzierenden Bank (Landesbank Hessen-Thüringen “Helaba”) außerhalb eines Insolvenzverfahrens abgewickelt und die Fonds-Immobilien bis Ende des Jahres verkauft werden. Laut Information der Fondsgeschäftsführung wird der dabei erzielbare Verkaufserlös aber bei weitem nicht ausreichen, um das Darlehen vollständig zu tilgen. Die finanzierende Bank beabsichtige daher, die Anleger in Anspruch zu nehmen (maximal in Höhe der bereits erhaltenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen iHv max 54,5 %).

Justus rät:

Zahlen Sie nicht. Beauftragen Sie vorab einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit einer Prüfung des vermeintlichen Anspruchs der Helaba. Es gibt eine Reigen von Einreden und berechtigte Zweifel ob ein Direktanspruch der finanzierenden Bank überhaupt besteht.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
immobilienfonds


Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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