X1 Global Index Zertifikat, Fonds Direkt AG und Barclay: Achtung Verjährung! Sammelklage gegen Barclays?

X1 Global Index Zertifikat: Achtung Verjährung!
Sammelklage gegen Barclays Bank?

„Grundlage des X1 Global Index Zertifikat bildet das vom Diplom Psychologen Helmut Kiener entwickelte und seit 1996 angewendete K1 Fund Allocation System. Es handelt sich um ein semiautomatisiertes Programm, das unter Einbeziehung stochastischer und statistischer Parameter, genaue Handlungsanweisungen für Kapitalallokationen in Alternative Investments liefert.“
Dies sind die ersten 2 Sätze des 30 seitigen Emissionsprospektes des X1 Global Index Zertifikates, welches von der Barclays Bank PLC emittiert (herausgegeben), mit hochriskanten Hedgefonds-Anlagen spekuliert und von verschiedenen Vermittlern und Banken vom 20.12.2005 bis etwa vor einem Jahr angeboten wurde. Ferner ist in dem Propekt zu lesen, dass die Barkleys Bank einen ständigen monatlichen Sekundärmarkt bietet und der Zertifikatsinhaber jederzeit zum Monatsende kündigen kann.

Nachdem sich nun der „Erfinder“ und Initiator dieser Zertifikate Helmut Kiener unter anderem wegen Kapitalanlagebetruges und Unterschlagung in Untersuchungshaft befindet, wird auf Kündigungen der Anleger seit Anfang 2009 mitgeteilt, dass die meisten Zertifikate zur Zeit wegen der Finanzmarktkrise für Verkäufe gesperrt seien und keine Zertifikate mehr zurückgenommen.

Barclays verweigert Angaben zu der Bewertung des X1 Global Index Zertifikates:

Nach Recherchen der Kanzlei Justus stammt die letzte Kursbewertung, welche die Emittentin Barcalys mitgeteilt hat aus Oktober 2009. Seit dieser Zeit teilt die Bank den tasächlichen bzw. von ihr bewerteten Kurswert der X1 Zertifikate nicht mehr monatlich mit, so dass alle Depotangaben danach unzutreffend sein dürften. Es steht daher zu vermuten, dass die Emittentin den wahren Wert inzwischen über 6 Monate nicht angibt, um Schadenersatzansprüche von Anlegern in die kurze Verjährung laufen zu lassen.

Vermittler Fonds Direkt AG:

In einem aktuelle Rundschreiben eines Hauptvermittlers der X1 Zertifikate an die Käufer , informierte die Fonds Direkt AG ihre Kunden nun, dass die Barcleys Bank trotz mehrfacher Anfrage keine Wertmitteilungen mehr zu den Zertifikaten erteile. Keine Erwähnung fidet allerdings die Tatsache, dass diese Mitteilung schon sechs Monate früher hätte erteilt werden müssen und erteilt werden können. Für die Justus Rechtsanwälte stellt sich die zu prüfende Frage, ob die Information lange Zeit unterblieben ist um die kurze Verjährungsfrist abzuwarten. 

Welche Ansprüche stehen den Zertifikatsinhabern zu?

Nach Auffassung der Kanzlei JUSTUS stehen den Anlegern Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung und unterlassenen Kapitalmarktinformationen, insbesondere gegen die Barkleys Bank PLC zu. Ferner kommen Schadensersatzansprüche aus Beratungshaftung gegen die jeweiligen Vermittler der Zertifikate, und ev. deliktische Ansprüche gegen den Investmentmanager und den Initiator Helmut Kiener in Betracht.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von X1 Anlegern und prüft derzeit, ob Prospekthaftungsansprüche und deliktische Schadenersatzansprüche in einer Klägergemeinschaft oder Sammelklage geltend gemacht werden können.

Achtung Verjährung!

Problematisch ist die kurze Verjährungsfrist des § 37 a WpHG, welche vorliegend zumindest auf die nicht deliktischen Asprüche anwendbar sein könnte. Danach verjähren Schadenersatzsprüche aus Kauf von Wertpapieren in drei Jahren ab dem Tag des Kaufauftrages. Die Zertifikateinhaber, welche ab Mai 2007 gekauft haben, sollten demnach sofort ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht prüfen und verjährungshemmende Maßnahmen durchführen lassen. Auch aber Zertifikateinhaber, die vohrer gezeichnet haben, sollten genau prüfen lassen ob sämtliche Ansprüche tatsächlich verjährt sind.


Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

X1 ZERTIFIKATE - K1 FONDS , BARCLAYS BANK12
Barclays X1


Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin