X1 Global Index Zertifikat auf X1 Global Euro Reference Index / K1-Genussrechte
JUSTUS Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Barclays Bank PLC und Anlagevermittler ein.
Nachdem das Schneeballsystem des mutmaßlichen Anlagebetrügers Helmut Kiener zusammengebrochen ist, stehen Inhaber von Genussrechten der K1 Global Invest Ltd. sowie der K1 Invest Ltd. vor dem Totalverlust. Gleiches droht Inhabern von X1 Global Index Zertifikaten, welche die Wertentwicklung des von der X1 Fund Allocation GmbH geführten X1 Global Euro Reference Index abbilden.
Aufgrund der Insolvenz der X1 Fund Allocation GmbH wurde die Fortführung des Referenz-Index bereits ab Dezember 2009 eingestellt. Dem entsprechend stellte die Emittentin, Barclays Bank PLC, eine „Index-Störung“ fest und ließ eine „Neuberechnung“ des Referenzindexstandes zum 29. April 2010 vornehmen. Ergebnis dieser Neuberechnung: Der Referenzindexstand wurde mit „Null“ bewertet. Den Kurs der X1 Global Index Zertifikats beziffert Barclays entsprechend mit 0,00001 Euro.
Allerdings sehen die Emissionsbedingungen für den Fall einer „Index-Störung“ eine Feststellung der Rückzahlungskonditionen nach Maßgabe „billigen Ermessens“ der Berechnungsstelle vor. Da „billiges Ermessen“ im Allgemeinen „pflichtgemäßem Ermessen“ entspricht, besteht hier ein juristischer Anknüpfungspunkt für eine alternative Berechnung des Werts der X1-Zertifikate, um den Interessen beider Seiten Rechnung zu tragen. Denn dies ist ausweislich der bisherigen Kursfeststellung per 29. April 2010 nicht zu verzeichnen.
Darüber hinaus kommt je nach den Fallumständen eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den jeweiligen Anlageberater oder -vermittler in Betracht, insbesondere, wenn Anlegern gegenüber irreführende Angaben zur Funktionsweise und zu den Risiken der Anlage gemacht und wesentliche Informationen aus dem Verkaufsprospekt vorenthalten wurden. Hier ist u.a. anzuführen, dass Barclays gem. Emissionsprospekt keine Gewähr für die Art und Weise der Berechnung des Basisindex übernommen hat, sondern die Indexzusammensetzung und die Darstellung der Indexentwicklung allein von der X1 Fund Allocation GmbH zu verantworten war.
Schadensersatzansprüche können sich zudem daraus ergeben, dass einige Vermittler die Aussetzung der monatlichen Feststellung des Referenzindex ab Dezember 2009 verschwiegen haben und Anlegern den Kurswert der Zertifikate auf Grundlage des letzten durch die X1 Allocation Fund GmbH festgestellten Indexstandes über Monate hinweg als jeweils aktuellen Wert angegeben haben. Anleger sollten offenbar so lange an der Feststellung des eingetretenen Schadens gehindert werden, bis etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund von Beratungsfehlern verjährt sind.
Die Vermittler haben dabei jedoch übersehen, dass das arglistige Verschweigen dieser wesentlichen Information und das Vorspiegeln eines nicht mehr gegebenen Kurswertes einen neuen Haftungstatbestand begründet und damit zugleich eine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt haben dürfte.
In jedem Fall sollten Anleger nach Auffassung von JUSTUS Rechtsanwälte ihre Rechte durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Anwaltskanzlei durchsetzen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Rechtsanwalt Knud Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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