Widerrufsrecht und Verwirkung
– Vollzogene Darlehensverträge, abgelöste Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung –
In unserem Artikel, welchen rechtlichen Hintergrund der Einwand der Verwirkung für die Ausübung des Widerrufsrechtes hat, haben wir insbesondere auf bereits vollzogene Darlehensverträge hingewiesen. Gerade in diesem Bereich entscheiden die Obergerichte nicht einheitlich, wobei der überwiegende Teil der Rechtsprechung die Verwirkung des Widerrufsrechtes ablehnt.
Widerruf nach Ablösung des Darlehens:
Nunmehr wird der Bundesgerichthof voraussichtlich am 23.06.2015, Az. XI ZR 154/14, die Frage der Verwirkung des Widerrufsrechtes bei einem Widerruf nach Ablösung des Darlehens entscheiden.
BGH entscheidet über Verwirkung des Widerrufsrechts
Die Chancen stehen aus unserer Sicht gut, dass der XI. Zivilsenat die Rechtslage ähnlich wie der IV. Zivilsenat im Versicherungsrecht, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, beurteilt und die Verwirkung grundsätzlich ablehnt. Begründet wurde die letztgenannte Entscheidung unter anderem damit, dass ein schützenswertes Vertrauen auf die Nichtausübung des Widerrufsrechtes des Verwenders einer fehlerhaften Belehrung nicht existiert.
Die rechtssichere Beantwortung dieser Frage ist für eine Vielzahl von Fällen streitentscheidend insbesondere, wenn es um die Rückforderung der bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung geht.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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