Widerrufsrecht soll 2016 erlöschen – Bankenstaat statt Rechtsstaat?

Widerrufrecht soll 2016 erlöschen – Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Unter dem 14.10.2015 wird der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Expertenanhörung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht durchführen. Das Gesetz hierzu muss bereits am 21.03.2016 in Kraft gesetzt sein.

Worum geht es beim Widerrufsrecht?

Im Kern geht es bei der Umsetzung der Richtlinie darum, Verbraucherrechte zum besseren Schutz vor überhöhten Dispozinsen zu stärken und einen gerechten Ausgleich der Kräfteverhältnisse Bank – Verbraucher zu erreichen.

Jenseits dieser Richtlinienziele soll nunmehr auch das Widerrufsrecht zulasten der Verbraucher eingeschränkt werden. Betroffen sind unter anderem Kreditverträge, die in der Zeit von Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nach einer Pressemitteilung von Test.de haben die Bundesministerien dem Bundestag einen solchen Gesetzesentwurf bereits übersandt.

Sieht man sich die Liste der Experten an, die am 14.10.2015 unter anderem zu dieser Frage angehört werden, so steht zu vermuten, dass diese Änderung auch so beschlossen werden wird.

Die Widerrufsmöglichkeit und Umschuldung von teuren Krediten

In der Mehrzahl der Fälle sind die von Oktober 2002 bis Juni 2010 verwandten Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen setzen die Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass solche Verträge von Verbrauchern auch heute noch wiederrufen werden können. Durch die Erklärung des Widerrufes können Verbraucher aufgrund des niedrigen Zinsniveaus kostengünstig umschulden bzw. die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen. Gut für Verbraucher, jedoch ein Graus für die Banken.

Banken ändern unliebsame Gesetze einfach selbst ab

Mit intensiver Lobbyarbeit der Banken wird nun versucht, einen Riegel vor diese Widerrufsmöglichkeit zu schieben. Nach den teuren und vom Steuerzahler finanzierten Bankenrettungen sorgt nun eventuell die Regierung dafür, dass vom Bundesgerichtshof festgestellte Verbraucherrechte wieder abgeschnitten werden.

Unsere Empfehlung: Widerrufen Sie ihren Kredit bevor es zu spät ist!

Verbrauchern, die sich die Möglichkeit des Widerrufes erhalten und/oder die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen wollen, empfehlen wir unverzüglich zu handeln. Auch bereits abgewickelte Verträge können heute noch wiederrufen werden.

Lassen Sie die in Ihrem Kreditvertrag verwendete Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen.

 

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

 
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Rechtsanwalt
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Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung  gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.
Hierzu finden Sie hier eine Beispielsberechnung Widerrufsjoker.

Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich

Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
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Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter:  http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net


Kreditwiderruf bis zum 21.06.2016Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.

Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.

Widerruf von Darlehen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich: 

Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht ("Widerrufsjoker") ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.

Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

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