Widerruf der Versicherungsverträge mit der R+V Versicherung

Widerruf der Versicherungsverträge mit der R+V Versicherung

Viele Widerrufsbelehrungen der R+V Versicherung enthalten falsche Widerrufsbelehrungen. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge bis ca. 2007 betroffen. Folge der falschen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und die Versicherungsverträge heute noch widerrufen werden können.

Die Widerrufsbelehrungen der R+V Versicherung enthalten unter dem Punkt „Widerrufsrecht“ regelmäßig die folgenden Sätze:

„Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform, d.h. durch Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. V. 02.02.2011, VIII ZR 103/10) ist das Wort „frühestens“ als Fristbeginn irreführend, da dem Verbraucher nicht klar wird, wann genau die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Es wird ihm lediglich klar, dass die Frist jetzt oder später zu laufen beginnen kann. Wovon der Beginn des Fristlaufes im konkreten Fall abhängt, wird dabei nicht ausreichend deutlich.

Ebenso irreführend ist laut BGH der Wortlaut „…in Textform, d.h. durch Brief, Telefax oder E-Mail…“, da die Textform gerade nicht durch die in der Widerrufsbelehrung der R+V Versicherung genannten Formen der Widerrufserklärung abschließend erfasst ist. So ist z.B. auch ein Widerruf per Computerfax oder eine persönliche Übergabe der Widerrufserklärung möglich. Korrekterweise hätte statt „d.h.“ daher „z.B.“ stehen müssen, um dem Verbraucher deutlich zu machen, dass es sich um keine abschließende Aufzählung der Widerrufsmöglichkeiten handelt und ihm weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den Widerruf zu erklären.

Widerrufswert weit höher als der Rückkaufswert:

Als Rechtsfolge des Widerrufs kann der Verbraucher von der R+V Versicherung sämtliche eingezahlte Beträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. Des Weiteren muss die R+V Versicherung die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsvertrages zurückerstatten.

Justus rät:

Auch nach Kündigung oder Abwicklung des R+V Versicherungsvertrages kann ein Widerruf noch hueite erfolgen. Der Versicherungsnehmer hat dann einen weit höheren Zahlungsanspruch als nur den erhaltenen Rückkaufswert.

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Ansprechpartner:
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

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