WestLB Trust / WestFonds: Anlager sollten Schadenersatzansprüche prüfen

WestLB Trust / WestFonds – Lebensversicherungsfonds, Immobilienfonds

Über WestFonds:
Die WestFonds Immobilien-Anlagegesellschaft GmbH legt überwiegend Immobilien-fonds sowie einige Lebensversicherungsfonds, einen Dachfonds und einen Solar-fonds auf. Der Vertrieb erfolgte und erfolgt zumeist über Sparkassen und Banken.
Westfonds wurde im Jahr 1997 gegründet. In der Neugründung gingen die RWI (Rheinisch-Westfälische Immobilien-Anlagegesellschaft) und die SIF (SüdImmobilienFonds) auf. Seit 2006 ist WestFonds eine 100%ige Tochtergesellschaft der WestLB. Im Jahr 2011 wurde WestFonds mit einer weiteren Fondsgesellschaft der WestLB, der WestLB Trust, verschmol-zen. WestFonds ist die Rechtsnachfolgerin von WestLB Trust. Als Treuhänder der geschlos-senen Fonds fungiert die Trianon Beteiligungstreuhand GmbH.

WestLB Trust Lebensversicherungsfonds
Während WestFonds sich auf geschlossene Immobilienfonds konzentriert, deren Investitionsobjekte vornehmlich in Deutschland liegen, brachte WestLB Trust in den Jahren 2006 bis 2008 Lebensversicherungsfonds und einen Dachfonds auf den Markt. Lebensversicherungsfonds, wie sie auch WestLB Trust zum Beispiel mit WestLB Trust 3 auflegte, werden zunehmend kritisiert, denn ein Lebensversicherungsfonds schließt Wetten darüber, wann ein Mensch stirbt. Stirbt er früher als erwartet, steigt der Gewinn für die Anleger. Eine solche Geschäftsstrategie wird von Vielen als unmoralisch angesehen. 2009 hat die WestLB Trust GmbH das Neugeschäft eingestellt.

Aktuelle Fondssituation
Aktuell (Mai 2012) werden von WestFonds 31 Fonds geführt: 24 Immobilienfonds mit 28 Objekten, ein Solarfonds, drei Kapitallebensversicherungsfonds und ein Dachfonds mit drei Fondsgesellschaften (Schiffsbeteiligungen / Immobilienbeteiligungen / Private Equity). Das Fondsvolumen beträgt ca.1,25 Milliarden Euro. Außerdem werden 10 in Liquidation befindli-che geschlossene Immobilienfonds betreut:

• Lebensversicherungsfonds:
WestLB Trust GmbH & Co. Trust Eins KG (WestLB Trust 1)
WestLB Trust GmbH & Co. Trust Zwei KG (WestLB Trust 2)
WestLB Trust GmbH & Co. Trust Vier KG (WestLB Trust 4)

• Dachfonds (Schiffe, Immobilien, Private Equity)
WestLB Trust 3 – Premium Select

• Erneuerbare-Energie-Fonds:
WestFonds Solar 1

• Immobilienfonds u.a.:
RWI Fonds 120
RWI Fonds 130
RWI Fonds 135
WestFonds 3
WestFonds 4
WestFonds 5
WestFonds 6
WestFonds 7

Insbesondere Anleger der in Liquidation befindlichen geschlossenen Immobilienfonds sollten sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden. Dieser überprüft die Beteiligung im Hinblick auf individuelle Schadenersatzansprüche sowie die Verjährung.
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn dem Anleger bei Zeichnung die Risiken des Anlageprodukts nicht realistisch und vollständig offengelegt worden sind, so wie es bei Verlustrisiken des Fonds notwendig gewesen wäre. Erst recht seit sich viele Immobilienfonds deutlich zu erkennenbar bereits seit einigen Jahren in erheblicher Schieflage befinden. Hinzu kommt, dass bei Beratungen durch die Mitarbeiter einer Bank zusätzlich auf versteckte Provisionen (Kick-Backs) hätte hingewiesen werden müssen. Bei solchen Beratungsfehlern können möglicherweise auch finanzierte Beteiligungen heute noch widerrufen werden.

JUSTUS rät:
Da anhand der prekären Lage einiger Fonds eine Vielzahl rechtlicher Verfahren gegen die WestFonds Immobilien-Anlagegesellschaft GmbH zu erwarten ist, sollten betroffene Anleger alsbald handeln. JUSTUS Rechtsanwälte haben bereits in mehreren ähnlich gelagerten Fällen äußerst positive Resultate für Anleger erreicht und helfen auch Ihnen gern weiter.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Susanne Störmer
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Was ist ein offener Immobilienfonds?

Ein offener Immobilienfonds ist eine Kapitalanlage, die das Geld der Anleger in Immobilien anlegt. Rechtlich wird ein Anteil am offenen Immobilienfonds als Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes eingestuft. Für Schadenersatzansprüche gilft daher auch die kurze Verjähurngsfrist des § 37 a WpHG, zumindest bis zur Abschaffung der Sonderverjährung im Jahr 2009. Die Gebäude eines offenen Immobilienfonds werden in einem Immobilien-Sondervermögen zusammengefasst. Daher gelten offene Immobilienfonds auch als Investmentfonds und unterfallen dem Investmentgesetz (InvG). Für Investmentfonds gilt die strenge Regelung des § 66 InvG, welcher genau festlegt, welche Vermögensgegenstände ein offener Immobilienfonds erwerben darf. Offene Immobilienfonds erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die Anleger jederzeit auf ihr investiertes Geld zugreifen können, indem sie Fondsanteile zurückgeben. Des Weiteren ermöglichen offene Immobilienfonds Anlegern, sich auch mit verhältnismäßig geringen Anlagebeträgen am attraktiven Immobilienmarkt beteiligen zu können.

BGH-Urteile: Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfondsanleger!

Der Bundesgerichtshof entschied (
Urteile vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass Bankberater Anleger ungefragt darüber aufklären mussten, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann.

Aufklärungspflicht über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an offenen Immobilienfonds:
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich gestern in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Nach der gestern veröffentlichten Pressemitteilung des BGH wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).
Die richtungsweisenden BGH-Urteile gelten nach allgemeiner Auffassung auch für Dachfonds.

Kurze Sonderverjährung bei offenen Immobilienfonds:
Anleger in offenen Immobilienfonds sollten nun ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, denn ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Falschberatung gegenüber den Anlageberatern verjähren zum Teil gem. § 37a WpHG in 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile. Die inzwischen abgeschaffte Sonderregelung gilt aber nicht bei vorsätzlicher Falschberatung, wovon hier ausgegangen werden kann.
Eine längere absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt taggenau ab Zeichnung des Fonds.
Eine Verjährung kann somit jederzeit eintreten, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Gute Erfolgsaussichten für Immobilienfonds- Anleger:
Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schandenersatzansprüchen gegen die beratende Bank oder den Finanzberater aus Vermittlung offener Immoilienfonds sind daher durchaus gut, soweit diese Ansprüche eben nicht verjährt sind.

Beispielhaft hierfür sind die offenen Immobilienfonds:

Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.


Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin