CS Euroreal – Liquidation bis April 2017
Ein weiteres Flaggschiff der offenen Immobilienfonds wird endgültig abgewickelt. Für die rund 200.000 Anleger bedeutet dies, dann die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen nun unbefristet ausgesetzt wird.
Nach der probeweisen Wiedereröffnung im Mai 2012 wurde bekanntgegeben, dass der Fonds die Rückgabewünsche der Anleger mangels Liquidität nicht erfüllen kann und nun bis April 2017 liquidiert wird. Immobilien aus dem Fondsvermögen werden nach Angabe der Gesellschaft nun angemessen veräußert. Die daraus entstehenden Erlöse werden in etwa halbjährlicher Form anteilig an die Anleger ausgekehrt. Eine erste Ausschüttung an die Anleger soll hierbei spätestens im Dezember 2012 erfolgen.
Wie erfolgreich die Abwicklung des Immobilienfonds CS Euroreal und die damit einhergehenden Ausschüttungen an die Anleger sein werden, lässt sich im Vorfeld jedoch nur schwer sagen. Neben den Anlegern müssen auch die Forderungen von kreditgebenden Banken mit den Erlösen beglichen werden.
Was können Anleger der CS Euroreal tun?
Anlegern bieten sich abgesehen von der Teilnahme an der Abwicklung aber auch noch andere Optionen:
Zum einen können Anleger versuchen die Anteile am CS Euroreal über die Börse zu veräußern. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass erhebliche Kursschwankungen auftreten können und Gebühren für den Verkauf anfallen.
Zum anderen ist es ratsam, die Beteiligung am CS Euroreal von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen. Möglicherweise lassen sich individuelle Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Anleger die Risiken des Anlageprodukts nicht realistisch offengelegt worden wären, wie es bei Verlustrisiken oder bezüglich einer möglichen Schließung des Fonds vonnöten gewesen wäre. Sollte die Beratung durch einen Mitarbeiter der Bank durchgeführt worden sein, hätte zusätzlich auf versteckte Provisionen (Kick-Backs) hingewiesen werden müssen. In vielen Fällen ist auch ein Widerruf der Beteiligungen und eventueller Finanzierungsdarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch heute möglich.
Justus rät: Verjährung beachten
Nicht zu vergessen bleiben hierbei aber die gebräuchlichen Verjährungsfristen, da diese unter speziellen Umständen schon drei Jahre, spätestens aber 10 Jahre nach Erwerb der Fondsanteile ablaufen. Anleger, die sich falsch beraten fühlen und sich unsicher sind, welche Ansprüche sie noch geltend machen können, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin


