Allianz Konzern nimmt Nichzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zurück und muss Kunden Milliarden zurückzahlen:
Die Allianz hat nach aktuellen Pressemitteilungen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus 2011 rechtskräftig, nach dem der Versicherer unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat.
Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam.
Dabei ging es um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden (Aktenzeichen: 2 U 138/10, Urteil vom 18. August 2011).
Urteil des OLG Stuttgart zu Allianz Lebensversicherungsklauseln ist nun rechtskräftig
Ehemalige Kunden der Allianz-Versicherung können danach mit Geld rechnen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Klage des Lebensversicherers für unwirksam.
Millionen von Ex-Kunden der Allianz haben möglicherweise Ansprüche auf Nachzahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten.
Allianz Kunden von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sollten Rückuahlungsansprüche geltend machen:
Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt nach Pressemitteilungen der Welt und des Handelsblattes die Nachzahlungsansprüche der Verbraucher gegen den Konzern auf rund zwei Milliarden Euro.
Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort beim Versicherer Allianz geltend machen.
Ergo, Deutscher Ring, Generali und Iduna – Verträge enthalten ähnliche Klauseln:
Wegen ähnlicher Klauseln sind beim BGH Verfahren gegen Ergo, Deutscher Ring, Generali und Iduna anhängig. Allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied: Die jeweiligen Oberlandesgerichte ließen eine Revision in Karlsruhe zu, was die Konzerne bereits nutzten.
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