Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das “Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte” (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet.

Verbraucherinsolvenz dauert im europäischen Vergleich mit 6 Jahren zu lang:
Über die Dauer des Restschuldverfahrens wird seit dessen Einführung im Jahr 1999 gestritten. Im europäischen Vergleich ist die Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren verhältnismäßig lang. Das Gesetz sieht nun die Möglichkeit vor, Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig bereits nach drei oder fünf Jahren zu beenden, wenn die betroffenen Schuldner innerhalb des genannten Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen (mindestens 35 %) oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gesetz ändert in 12 Artikeln auch eine ganze Reihe anderer wichtiger Gesetze und soll im Wesentlichen am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Artikel 12 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes) tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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