DEGI International
Der DEGI International wurde im Februar 2003 als international diversifizierter offener Immobilienfonds aufgelegt. Der Fonds war Ende 2008 mit 41 Objekten in 13 Ländern investiert, dabei sorgte die geografische Streuung für eine gute Risikodiversifikation. Ein weiterer Ausbau des Fonds war geplant aber mit der Finanzkrise 2008 geriet der Fonds ins Schwanken.
Am 25.10.2011 kam nun endgültig das Aus für den offenen Immobilienfond DEGI International. Nach einer Mitteilung der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, vom 25.10.2011 soll der Fond innerhalb der nächsten drei Jahre geordnet aufgelöst werden. Im Rahmen der Auflösung sind halbjährliche Auszahlungen an die Anleger geplant. Die Anleger müssen mit Wartezeiten und Verlusten rechnen.
Angebot der Allianz Deutschland AG und der Allianz Bank
Viele Anleger erhielten Ende Oktober 2011 nun ein Angebot der Allianz zum Verkauf ihrer Fondsanteile zu einem Preis von 42,78 € pro Anteil. Das Angebot ist bis zum 15. Februar 2012 befristet. Das Angebot gilt für Bestände die vor der Schließung am 17. November 2009 erworben wurden und durchgängig gehalten wurden. Im Gegenzug muss der Anleger auf etwaige Ansprüche gegen die Allianz im Zusammenhang mit der Anlage in den DEGI International verzichten. Das Angebot ist für viele Anleger mit Verlusten verbunden.
Rechtliche Möglichkeiten bei Falschberatung
Wir prüfen für Sie, ob bei Ihnen ein Fall einer Falschberatung vorliegt. In Fällen, in denen die Anlage als sicheres Anlagekonzept angepriesen wurde, ohne dabei auch auf zu erwartende Risiken einzugehen, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Allianz bzw. Dresdner Bank den Anleger nicht über Kick-Backs (Rückvergütungen, Provisionen) aufgeklärt hat.
Verjährung
Bis zum 4. August 2009 galt gemäß § 37a WpHG eine dreijährige Verjährungsfrist beginnend mit der Zeichnung des Wertpapiers. Diese Frist gilt wohl auch bei der Allianz bzw. Dresdner Bank. Es ist also Eile geboten.
Nach Ablauf der drei Jahre besteht dennoch die Möglichkeit Ansprüche aus vorsätzlicher Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung geltend zu machen, da in diesem Fall der § 37a WpHG nicht gilt. Anlegern mit Rechtsschutzversicherung ist mithin zu raten, Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher Falschberatung geltend zu machen, die Beraterbank im Falle einer nachgewiesenen Pflichtverletzung darlegen und beweisen muss, dass sie nicht vorsätzlich handelte.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Ass. jur. Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de