Degi International – Commerzbank und Allianz Bank können wegen Kick-Backs
zur Haftung herangezogen werden
Anleger der Degi Fonds haben gute Aussichten auf Schadensersatz.
Laut Pressemitteilung hat die Commerzbank- AG nämlich in einem Ombudsmann-Verfahren offen zugegeben, dass bei Abschluss ihrer Beteiligungsverträge über die Degi International Provisionen geflossen sind, über die eigentlich hätte aufgeklärt werden müssen.
Nach aktueller Rechtsprechung sind Banken, die ihre Kunden beraten und Beteiligungen an Fonds abschließen dazu verplichtet über fließende Provisionen zu informieren.
Schwierige Aussichten für den Degi International
Hintergrund der gegenwärtigen Krise ist, dass der Degi International nicht über ausreichend Liquidität verfügt, um die Anleger auszubezahlen, die ihre Anteile zurückgeben wollen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Fond geschlossen.
Bis zum 16. November 2011 hat Aberdeen als Fondsmanagement des Degi International nun Zeit die Wiedereröffnung des Fonds durch ausreichend Liquidität einzuleiten.
Ansonsten müsste der Degi International liquidiert werden.
Schadensersatz für Anleger
Sollte sich diese Pressemitteilung bestätigen und die Commerzbank nachweislich von der Fondgesellschft DEGI International aufklärungspflichtige Provosionen erhalten haben, ist für viele Anleger die Möglichkeit gegeben, ihrem Schaden im Klageweg ersetzt zu bekommen.
Es ist daher Anlegern des DEGI International, die die Anteile über die Allianz (oder auch Allianz Vertreter, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG, Allianz Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) erworben haben und dort im Depot halten, zu empfehlen nun umgehend zu handeln und Ansprüche geltend zu machen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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