Können sich Verbraucher zukünftig besser gegen Großkonzerne wehren?
Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage tritt am 1. November 2018 in Kraft, mit dem Ziel die Rechte der Verbraucher, vor allem mit Blick auf den Dieselskandal, zu stärken.
Im deutschen Rechtssystem geht es um die Konfliktlösung eines Rechtsstreits zwischen jeweiligen Parteien. Der Grund darin liegt in der Individualität von Vereinbarung oder Verträgen auf die in Gerichtsverfahren eingegangen werden muss. Jedoch kommt es in der heutigen Massenherstellung von Verträgen häufig vor, dass der gleiche Sachverhalt gegeben ist.

Was ist der Sinn und das Ziel der neuen Klage?
Die Musterklage soll überhäuften Klagen zum selben Sachverhalt ein Ende setzen. Außerdem soll sie ein Anreiz für Verbraucher werden, eigene Rechte gerichtlich durchzusetzen, da sich Verbraucher sonst oft alleine einem Gegner gegenübersehen, welche über viel größere finanzielle Mittel verfügt, als sie selber.
Dabei dient die Musterfeststellungsklage allein dem Feststellen von Tatsachen. Diese neue Klageart soll nach dem selbem Muster für eine große Anzahl von gleichen Sachverhalten klären, ob ein rechtlicher oder tatsächlicher Sachverhalt besteht.
Wie zum Beispiel beim VW-Dieselskandal sollen durch die Musterklage auch Konzerne wie BMW und Audi erfasst werden, indem die “Aufgabe der Klage” darin bestehen würde festzustellen, ob die Hersteller tatsächlich an den Motoren etwas verändert haben.
Keine Aussage zum Schadensersatz
Dabei soll die Klage nicht über die Höhe oder das Vorhandensein von möglichen Schadensersatzansprüche urteilen.
Die reine Feststellungsfunktion der Klage ist bis jetzt auch die größte Kritik an dem Gesetzesentwurf. Denn wenn die Musterfeststellungsklage einen Schaden feststellt, muss der Verbraucher erst einmal in einem gesonderten Verfahren, also in einer Einzelklage, gegen das Verhalten vorgehen.
Musterfeststellungsklage ist keine keine Sammelklage
Sammelklagen, wie man sie aus der USA kennt, sind jedoch nicht möglich. Die Musterfeststellungsklage unterscheidet sich von ihr in der Beteiligung (Passiv/ aktiv), im Ziel und in den Folgen. Der größte Unterschied ist jedoch, dass die Musterfeststellungsklage keine Regeln zum Schadensersatz hat.
Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage
Klageberechtigt sind laut der Musterfestellungsklage nur Verbraucherverbände, welche ebenfalls nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen zum Verbraucherschutz klageberechtigt sind. Diese Vereine dürfen nicht in Gewinnerzielungsabsicht handeln, dürfen also nur 5 % ihrer Einnahmen von der Industrie erhalten und müssen 350 Mitglieder haben oder 10 Unterverbände.
Diese strikten Kriterien werden dabei als zu eng kritisiert. Zum Beispiel wäre die Deutsche Umwelthilfe, welche im VW-Skandal aktiv war, auf Grund ihrer geringen Mitgliederzahl nicht einmal darunter gefallen.
Was müssen Kläger nachweisen
Innerhalb der ersten zwei Monate nach Veröffentlichung der Klage müssen mindestens fünfzig Verbraucher ihre Teilnahme an der Klage angemeldet haben, wobei es nur zur Veröffentlichung kommt, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen sind.
Nachdem die Klage eingereicht wurde und öffentlich bekannt gemacht ist, gibt es zwei Monat Zeit für Verbraucher sich zu beteiligen. Zulässig wird die Klage erst, wenn mehr als 50 Verbraucher innerhalb der ersten zwei Monate sich anmelden. Durch die generelle Zuweisung an das Landgericht gilt der sogenannte Anwaltszwang. Das Gericht prüft dann in der Prozessverhandlung nur den Sachverhalt auf die Feststellbarkeit des vom Kläger vorgetragenen Rechts, wobei das Ende des Prozesses entweder ein vergleich zwischen den Parteien darstellt oder ein Feststellungsurteil, keine Verurteilung zur Zahlung.
Dabei trägt das Kostenrisiko der klagende Verband und der Verbraucher die Kosten seines Anwalts.
Was bedeutet dieser Gesetzesentwurf für VW?
Die Erhebung der Musterfeststellungsklage führt zu einer Unterbrechung der Verjährung, was den Verbrauchern gut in die Karten spielen würde. Für die Verjährung zählt der Moment der Kenntnis und bei VW wissen die meisten Betroffenen seit Beginn des Skandals um VW-Motoren von der Abgasmanipulation wissen. Dann würde die normale Verjährung ca. am 31. 12 2018 eintreten, was durch die Musterfestellungsklage verhindert werden könnte.
Um die Verjährung zu stoppen, sollten Betroffene des Abgasskandals von VW deshalb schnellstmöglich Klage erheben.
JUSTUS rät:
Wir empfehlen allen Aktionären der Volkswagen AG einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht zu konsultieren. Gern beantworten auch wir Ihre Fragen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Foto: © Gerd Altmann/ pixabay
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56