Urteil zugunsten von Anlegern der BWF-Stiftung

Landgericht Dortmund vom 10.02.2017 (noch nicht rechtskräftig)
Bereits in einem Artikel vom 24.01.2017 machten wir darauf aufmerksam, dass man Schadensersatzansprüche gegen Vermittler der BWF-Stiftung geltend machen sollte. Nun hat das Landgericht Dortmund diesen Standpunkt mit ihrer Entscheidung vom 10.02.2017 unterstrichen (vgl. Az. 3 O 140/16).
Die BWF-Stiftung preiste sich selbst dadurch, dass sie in Berlin knapp 4 Tonnen Gold lagerte. Knapp 6000 Anleger investierten insgesamt 54 Mio. Euro in die BWF-Stiftung.
Vermittler der BWF-Stiftung können in Anspruch genommen werden
Das Landgericht Dortmund verurteilte einen Vermittler der BWF-Stiftung zu 80.000,00,- € Schadensersatz aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht im Verhältnis zum Anleger. Begründet wurde die Pflichtverletzung dadurch, dass der Vermittler bei der Beratung des Anlegers nicht über den Punkt aufklärte, dass das Anlagemodell der BWF-Stiftung (Golderwerb) ein verbotenes Eigengeschäft darstellt, welches gegen die Vorschriften des Kreditwesensgesetz verstößt und nachteilige Auswirkungen auf die Anleger haben kann. Ein durchschnittlicher Vermittler hätte jedoch, auch aufgrund der Strafandrohung des § 54 I Nr. 2 Kreditwesengesetz, feststellen müssen, dass hier eine Erlaubnispflicht des Anlagemodells der BWF-Stiftung nicht vorliegt.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Anlageberater die von ihm angebotenen Geschäftsmodelle selbst überprüfen muss. Dies umfasst auch, dass er ein verbotenes Eigengeschäft erkennen muss und auch demzufolge nicht am Markt anpreisen darf.
Entscheidung kann vielen Anlegern helfen
Das Urteil kann vielen Anlegern auf dem Weg zur Rückerlangung der vermeintlich verloren gegangenen Investitionen behilflich sein. Regelmäßig haben Anlageberater die potentiellen Anleger über die fehlende Erlaubnis der Emittentin nicht aufgeklärt. Eben dies ist jedoch – nach der Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund – zwingend notwendig. Der Aufklärungsfehler begründet regelmäßig einen Schadensersatzanspruch für den Anleger gegen den Vermittler. Die Rechtsfolge eines solchen Schadensersatzanspruchs ist, dass der Anleger so gestellt werden muss, wie wenn er gar nicht den Vertrag unterzeichnet hätte. Somit ist eine vollständige Erlangung der Investition möglich.
JUSTUS rät:
Lassen Sie ihre Schadenerstzansprüche gegen den Vermittler oder Berater sofort durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
Exakt 10 Jahre nach Zeichnung der Kapitalanlage verjähren Schadenersatzansprüche absolut und kenntnisunabhängig.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisiert und ist Ihnen gerne dabei behilflich Schadensersatzansprüche gegen Vermittler der BWF-Stiftung durchzusetzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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