Die BWF Stiftung

Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hatte Gold als lukrative Alternative zu Sparbuch bzw. Fonds beworben. Abhängig von einer Vertragslaufzeit von 2, 4 oder 8 Jahren garantierte man den BWF-Kunden einen Rückkaufpreis von 110 %, 130 % bzw. 180 % bezogen auf den jeweiligen Kaufpreis. Das Gold sollte bei der BWF-Stiftung verwahrt werden. Im Gegenzug wurden den BWF-Anlegern Zuwachsraten zwischen 5 % bzw. 7,5 % pro Jahr versprochen.
BaFin: Rückabwicklung der BWF Stiftung angeordnet
Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der BaFin wegen des Verdachts auf Betrug und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) wurde unabhängig die Rückabwicklung der BWF-Stiftung aufgrund des Fehlens der erforderlichen Erlaubnis von der BaFin angeordnet.
BWF Stiftung: Auswirkungen der vorläufigen Insolvenz über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26.03.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. unter dem Az. 36b IN 1350/15 eröffnet. Die Folgen des vorläufigen Insolvenzverfahrens können aber insbesondere für die Anleger der BWF-Stiftung verheerend sein.
Schadenersatzklagen gegen Hintermänner und Vermittler viel versprechend
Generell gilt der Grundsatz des Haftungsprivilegs der Kapitalgesellschaften. Darunter versteht man, dass jegliche Gesellschafter nicht persönlich in Haftung genommen werden können. Dies ändert sich jedoch dann, wenn die Gesellschafter durch die Gesellschaft Straftaten begangen haben bzw. gegen Schutzgesetze verstoßen haben. Dies ist hier der Fall. Vorliegend kann von einem gewerbsmäßigen Betrug und einem Verstoß gegen § 32 I Kreditwesensgesetz ausgegangen werden, sodass die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.
Überdies können auch Vermittler oder Berater der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung wegen falscher Anlageberatung in Anspruch genommen werden. Diese haben grundsätzlich die Pflicht den Anleger über die Risiken des Invests aufzuklären.
Achtung! Verjährung Ende 2018:
Schadenersatzansprüche der BWF Anleger drohen zum 31.12.2018 zu verjähren. Es gibnt eine Vielzahl von positiven Urteilen auf Schadenersatz gegen die Vermittler und Hintermänner. Diese spielen auf Zeit. Lassen Sie sich nicht entmutigen und klagen Sie ihre Ansprüche vor Jahresende ein!
Die meißten Rechtsschutzversicherungen helfen und müssen hier eine Deckungszusage erteilen.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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