Trend Capital AG: Anleger sollten Schadenersatzansprüce prüfen lassen:
Nachdem der Vorstand der Trend Capital AG, Herr Frank S., wegen Verdachts der Veruntreuung von Anlegegelder und Urkundenfälschung zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen wurde, sollten Anleger ihre Ansprüche rechtzeitig durch einen FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
In Betracht kommen Ansprüche gegen die Berater und die Mittelverwendungskontrolleurin der Trend Capital AG (Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay II und III KG, Trend Capital GmbH & Co. Quatar Pearl KG) sowit sie gegen ihre Kontrollpflichten schuldhaft verstoßen zu haben. Die Ansprüche sind auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der Anleger so zu stellen, als hätte er sich nie an der Trend Capital AG beteiligt.
Grundsätzlich stehen Anlegern Rückabwicklungsansprüche gegen die Berater und im manchen Fällen auch gegen die Gesllschaft und deren Organe zu, wenn die Berater Aufklärungsfehler, vor allem hinsichtlich der Aufklärung über die Risiken einer Beteiligung, begehen.
Hinsichtlich der Trend Capital AG sollten Anleger prüfen, ob sie auf die besonderen Risiken einer Kommanditbeteilgung hingewisen wurden. Wurde der Anleger nicht über dieses Risiko aufgeklärt, so besteht ein Aufklärungsfehler. Bei Vorliegen eines solchen Aufklärungsverschuldens steht dem Anleger sowohl eine Rückabwicklung der Beteiligung, als auch Freistellung von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondgesellschaft, zu.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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