Telefonvertrieb von Lehman Brothers Zertifikaten: Widerruf möglich lt. Urteil

Telefonvertrieb von Lehman Brothers Zertifikaten: Widerruf möglich lt. Urteil
des Landgerichts Krefeld vom 14.10.2010 (Az.: 3 O 49/10)

Das Landgericht Krefeld hat die Commerzbank AG, „Marke Dresdner Bank“, mit Urteil vom 14.10.2010 (Az.: 3 O 49/10) zur Rücknahme im Telefonvertrieb verkaufter Zertifikate gegen Erstattung des Kaufpreises verurteilt.

Sachverhalt:
Die Kammer hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Beraterin der Dresdner Bank einen Kunden im Februar 2007 angerufen hatte, um ihm Lehman-Zertifikate (hier: Lehman Brothers „Easy Return II“) anzubieten. Der Anleger entschloss sich aufgrund der Empfehlung der Beraterin noch am Telefon zum Kauf der Zertifikate. In der mündlichen Verhandlung im Schadenersatzprozess wurde der Widerruf der Kauforder erklärt.

Entscheidungsgründe des Landgerichts Krefeld:
Die Commerzbank AG wurde aufgrund wirksam erklärten Widerrufs zur Rücknahme der Zertifikate gegen Kaufpreiserstattung verurteilt.

Das Gericht hielt die Vorschriften über Fernabsatzverträge für anwendbar, soweit die Beratung und die Kauforder innerhalb der Zeichnungsfrist ausschließlich am Telefon erfolgt ist. Danach kann der Anleger seine telefonische Kauforder bis zum Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen und sich so vom Kaufvertrag lösen. Die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung des Anlegers über das Widerrufsrecht, die regelmäßig fehlt, weil nach bisheriger Auffassung der Banken kein Widerrufsrecht besteht.

Banken nehmen bisher für sich auch beim telefonischen Vertrieb von Zertifikaten während der Zeichnungsfrist die Ausnahmeregelung des §312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB in Anspruch, derzufolge ein Widerrufsrecht nicht besteht beim Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen, deren Preis am Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Auf Grund der Besonderheiten beim Vertrieb von Zertifikaten hielt die Kammer diese Ausnahmevorschrift im Streitfall jedoch für nicht anwendbar. Während er Zeichnungsfrist unterliegen Zertifikate keinen Wertschwankungen, was aber Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des §312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Commerzbank AG ist in Berufung gegangen und das Urteil des Oberlandesgerichts ist in den nächsten Wochen zu erwarten.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte hat aktuell in einem Ombudsmannverfahren einen Schlichtungsspruch erzielt, in dem die Commerzbank AG aufgrund des Widerrufs nach telefonischer Order ebenfalls zur Rückabwicklung des Kaufs der Lehman Zertifikate aufgefordert wurde. 

Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den 
Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

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„Wenn man Recht hat und niemand widerspricht,
ist das in Ordnung.
Aber was ist, wenn man Unrecht hat?“
                                                                     (Konfuzius)


Was sind Zertifikate?
"Zertifikate sind Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen oder einfach ausgedrückt
Darlehen, deren Rückzahlung, gleich einer Wette, von ungewissen zukünftigen Umständen
abhängig ist" (BGH Urteil vom 27.09.2011).
Wußten Sie das vor der Zeichnung?

Käufer von Lehman Zertifikaten sollten Mut zur Klage gegen die Bank haben:
Lehman Brothers Zertifikate Anleger sollten spätestens jetzt handeln, da die Ansprüche gegen Banken zu verjähren drohen. Auch nach Verjährung von Schadenersatzansprüchen bestehen weitere Ansprüche gegen die Beraterbank. Das Handelsblatt rät Anlegern von Lehman Zertifikaten nun umgehend zu handeln und ihre Ansprüche bei den Banken geltend zu machen.

Zahlreiche erfolgreiche Klagen und gerichtliche Vergleiche in Sachen Lehman Brothers:
Im September 2008 hat Lehman Brothers Insolvent angemeldet und zahlreiche Anleger haben ihr eingezahltes Geld verloren. Verkauft wurden die Zertifikate oft von der Citibank (heute Targo Bank), der Dresdner Bank (heute Commerzbank), Sparkassen und der Postbank. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern von Lehman Zertifikaten bereits Schadensersatz zugesprochen aber auch Klagen abgewiesen. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte konnte aussergerichtlich und gerichtlich zahlreiche angemessene Zahlungsvergleiche mit den BAnken schließen und auch mehrere erfolgreiche Urteile erstreiten. Anleger von Lehman Zertifikaten wurden oft nicht über die komplexe Struktur und die Risiken der Zertifikate aufgeklärt. Anleger können daher Schadensersatzansprüche zustehen, die Sie nicht einfach verjähren lassen sollten.

Kurze Verjährung (3 Jahre ab Kauf) bei Zertifikaten und Hemmung durch den Ombudsmann:
Zu achten ist auf die kurze Verjährung der Ansprüche, die nach 3 Jahren nach dem Kauf der Lehman Zertifikate droht. Jedoch kann die Verjährung durch ein kostenfreiesSchlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Banken bis zu 6 Monaten nach Schlichtungsspruch gehemmt werden. Ist auch diese Frist abgelaufen muss und sollte nach Prüfung der Erfolgsaussichten geklagt werden.

Auch nach der Verjährung lohnt sich die Prüfung der Ansprüche und ggf. die Klageeinreichung:
Sind Schadenersatzansprüche im Einzelfall schon verjährt, lohnt sich die Prüfung ob nicht ausserdem Ansprüche gegen die Bank bestehen, die nicht der Verjährung des § 37a WpHG unterliegen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, der Berater später noch eine Halteempfehlung anbgegeben hat oder die Lehman Zertifikate telefonisch erworben worden sind. In lezterem Fall kann bei einer fehlenden Aufklärung über das Widerrufsrecht der Kauf auch heute noch widerrufen werden.

Erstberatung:

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan 
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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