Lehman Brothers – BGH Entscheidung
Ende September 2011 verhandelt der Bundesgerichtshof mehrere Verfahren gegen die Sparkasse. In diesen Verfahren werden Rechtsfragen in Bezug auf den Vertrieb und die Aufklärungspflichten der Banken bei dem verkauf von Lehman Brothers Zertifikaten geklärt. Es handelt sich um die ersten Verfahren aus diesem Themenkomplex, die der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu verhandeln hat, nachdem zwei andere Verhandlungssachen, die für den 12. April 2011 terminiert waren, jeweils nach Revisionsrücknahme durch die beklagte Bank aufgehoben worden sind. Demgegenüber sind in den für den 27. September 2011 anberaumten Verfahren jeweils die Anleger Revisionskläger. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Bank darüber aufklären musste, dass die Zertifikate nicht dem Einlagensicherungsfonds unterfielen und somit kein Ersatz im Falle der Insolvenz der Emittentin geleistet werden würde. Weiterhin wird geklärt, ob die Kick-Back Rechtsprechung auch auf die von den Banken genannten Gewinnmargen anzuwenden ist. Bei den Gewinnmargen handelt es sich ebenfalls um Profite der Banken bei Verkauf der Zertifikate und somit um deren fehlende Neutralität in ihrer Beratungsfunktion. Weiterhin soll entschieden werden, ob und zu welchem Zeitpunkt für die Banken Anzeichen für die Insolvenz der Lehman Brothers Bank erkennbar sein mussten und sie deshalb auch darauf verstärkt hätten hinweisen müssen.
Die Entscheidung eines von der Kanzlei Justus Rechtsanwälte vor dem Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht des Landes Berlin) vertretenen Verfahrens wird durch das Kammergericht Berlin bis zur Entscheidung des BGH ausgesetzt. Insofern besteht Hoffnung für alle Lehman Brothers Geschädigte auf eine richtungweisende und verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes.
Schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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