SwissLife/AWD unterliegt bei Unterlassungsklage gegen Makler

 

SwissLife/AWD – Urteil des Landgerichts Potsdam vom 30.10.2014 – Az. 51 O 54/13 – (noch nicht rechtskräftig)

SwissLife/AWD- Kein Wettbewerbsverstoß des selbstständigen Versicherungsmaklers

Mit Urteil vom 30.10.2014 bestätigte die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam die Rechtsauffassung des beklagten Versicherungsmaklers, dass es keinen Verstoß gegen § 4 Nr. 8 UWG darstellt, wenn der Makler gegenüber seinen Kunden die Tatsache behauptet, er sei in seiner Produktauswahl beschränkt.

SwissLife/AWD- Kein Wettbewerbsverstoß des selbstständigen Versicherungsmaklers

Die Firma Swiss Life Select Deutschland GmbH (früher AWD – Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH) verklagte den von unserer Kanzlei betreuten Versicherungsmakler auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz wegen der angeblichen Behauptung, sein Handelsvertreterverhältnis gekündigt zu haben, weil er nur noch Produkte der Firma Swiss Life hätte vermitteln dürfen.
SwissLife hatte nach Kündigung des Handelsvertreters durch Mitarbeiter eidesstattliche Versicherungen von ehemaligen Kunden eingeholt, die einen Wettberwerbsverstoß beweisen sollten.

Das Gericht sah es allerdings nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Aussage des Handelsvertreters lediglich zu entnehmen war, dass er in der Auswahl seiner vermittelten Produkte auf diejenigen aus dem Gesamtportfolio der Klägerin beschränkt war. Die behauptete Tatsache ist grundsätzlich zutreffend, weshalb ein Wettbewerbsverstoß vorliegend ausscheide.

Selbst eine unwahre Behauptung dahingehend, der Makler habe selbst gekündigt, obwohl er in Wahrheit gekündigt wurde, begründet keinen Verstoß im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, weil diese Behauptung nicht geeignet ist den Betrieb oder den Kredit des Unternehmens zu schädigen. Hier schloss sich das Gericht erfreulicher Wiese der Auffassung der Justus Rechtsanwälte an und wies die Unterlassungs- und Auskunftsklage der SwissLife ab.

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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