HSH Nordbank: Schadensersatz wegen riskanter SWAP-Geschäfte?

HSH Nordbank: Schadensersatz wegen riskanter SWAP-Geschäfte?
Zwei Fondsgesellschaften haben vor dem Landgericht (LG) Hamburg die HSH Nordbank verklagt. In der Sache geht es um Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe. Bei den Klägern handelt es sich um Fonds der dänischen Investmentgesellschaft Difko, die vor allem im Bereich der alternativen Energien und Immobilienwirtschaft tätig ist.

Die Fonds hatten im Rahmen eines Darlehens, das ihnen von der Bank gewährt worden war, Medienberichten zufolge zur Sicherung vor finanziellen Verlusten im Falle einer Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro einen sogenannten Währungs-SWAP getätigt, der ihnen von der HSH Nordbank im Jahr 2008 empfohlen worden war. Währungs-SWAPs werden in der Regel dazu genutzt, Wechselkursrisiken abzumildern. Dabei tauschen zwei Parteien ihre jeweils in verschiedenen Währungen aufgenommenen Kredite untereinander, wobei auf eine bestimmte Zinsentwicklung der beteiligten Währungen quasi gewettet wird. Dieses Geschäft ging im vorliegenden Fall zum Nachteil der Difko-Fonds aus: aufgrund der im Vergleich zum Euro stärkeren Zinssenkungen beim Schweizer Franken mussten diese bereits Ausgleichszahlungen an die HSH Nordbank in Höhe von 2,7 Mio. Euro leisten, die im Juli, wenn das Geschäft ausläuft, die Höhe von 3,1 Mio. Euro erreichen sollen. Hätten sich die Währungen so entwickelt, wie anfangs prognostiziert, hätte laut der Berichte im Gegenzug die HSH-Nordbank Zahlungen tätigen müssen. Difko hatte scheinbar auf derartige Zahlungen gesetzt, um die Kosten der Kreditaufnahme zu verringern.

Bei dem vorliegenden SWAP-Geschäft soll es sich allerdings nicht lediglich um ein Instrument zur Absicherung bei Währungsrisiken, sondern um ein spekulatives Geschäft gehandelt haben, über deren Risiken die HSH Nordbank nicht ausreichend aufgeklärt haben soll. Die HSH Nordbank sieht sich indes im Recht, relevante Informationen seien ordnungsgemäß dargelegt worden. Ob dies der Fall ist, wird das LG Hamburg zu entscheiden haben; im Regelfall wird von der Rechtsprechung bei derart spekulativen und für Laien schwer verständlichen Geschäften indes ein hohes Maß an Information und Aufklärung gefordert. Außerdem sollen im gesamten Vertragsvolumen versteckte Gebühren in Höhe von über 400.000 Euro enthalten, über die die HSH Nordbank die Fondsgesellschaften nicht aufgeklärt habe.

Difko zufolge sind die Anleger die Leidtragenden: Da eigentlich aufgrund der seinerzeit niedrigeren Zinsen ein Kredit in Schweizer Franken aufgenommen werden sollte, stattdessen aber auf Anraten der Bank das SWAP-Geschäft getätigt wurde, hätten die Anleger der Fonds mehr Einlagen leisten müssen, als eigentlich notwendig gewesen seien.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet; die Rechtsprechung in diesem Bereich ist bislang eher uneinheitlich.

Lesen Sie hier alles zur Abwickung bzw. dem Verkauf und den Folgen für Festgeld, Anleihen und HSH-Zertifikaten.

Justus rät:

Lassen Sie sich zeitnah durch eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, wenn Sie Festgeld, Swaps, Zertifikate oder andere Kapitalanlagen bei der HSH Nordbank gezeichnet haben.  Hierzu schreiben Sie uns eifach über das Kontaktformular oder rufen uns direkt an.

 

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Swaps, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Swaps

Ein Zinsswap ist ein eine Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser Vereinbarung kann sowohl die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken als auch ein reines Spekulationsinvestment sein. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten (festgesetzten) Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz ("Plain Vanilla Swap"). Der variable Zinssatz orientiert sich an den üblichen Referenzzinssätzen im Interbankengeschäft.

Swaps sind hochspekulative Finanzinstrumente und eine Wette, auf Zinsschwankungen und Währungsschwankungen bei dem die Bank in der Regel einen erheblichen institutionellen Wissensvorsprung hat. 

Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine  anleger- und anlagegerechte Beratung zu erbringen. Dies gilt laut Bundesgerichthof unabhängig von der bisherigen Anlagepraxis des Anleger.

Bekannt geworden sind in letzter Zeit u.a. die:
  • Spread-Ladder-Swaps, der EUR-Zinssatzswap der Deutschen Bank
  • Cross Currency Swaps der Sparkasse, ein Währungsswap, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen.
  • Zinsswapgeschäfte der Hypo Vereinsbank
Neben den Banken haben auch die Commerzbank, die WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg vergleichbare Wetten wie die Deutsche Bank abgeschlossen.

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