Sunrise Energy GmbH – Schadensersatz von Anlageberatern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) hat mit Bescheid vom 22.06.2015 die Vereinbarungen von Anlegern mit der Sunrise Energy GmbH als unerlaubt betriebene Bankgeschäfte qualifiziert und angeordnet diese abwickeln zu lassen.

Sunrise Energy GmbH - Schadensersatz von Anlageberatern
Anleger sind verzweifelt – Sunrise Energy GmbH nicht auffindbar

Vorgehen gegen Sunrise Energy GmbH scheitert

Die Sunrise Energy GmbH ist jedoch nicht mehr auffindbar. Weder die Anleger, noch Gerichte können sich mit der GmbH in Verbindung setzen. Die Sunrise Energy GmbH ist weder in der Kronenstraße 72 in Berlin, noch in der Speditionsstraße 21 in Düsseldorf aufzufinden und kann daher nicht für Forderungen in Anspruch genommen werden.

Möglicher Schadensersatzanspruch gegen Anlageberater

Es könnten jedoch Ansprüche gegen die Berater bestehen. Da Schadenersatzansprüche gegen Anleger verjähren können, sollten man diese unvermittelt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Wenn Berater die hochriskanten Verträge mit der Sunrise Energy GmbH als sichere Anlagen oder Altersvorsorge angepriesen haben, würde es sich um eine Falschberatung handeln, die Schadensersatzansprüche auslöst.

Wann haftet ein Anlageberater?

Anlageberater sind im Gegensatz zu Anlagevermittlern zu mehr als einer bloßen Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Sie schulden vielmehr eine fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der Anlageziele und Risikobereitschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treffen einen Anlageberater besondere Aufklärungspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2012 – III ZR 55/12).

JUSTUS rät

Wir raten betroffenen Anlegern schnell zu handeln, da eventuelle Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüche der Verjährung unterliegen. Wir prüfen im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung neben den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Berater  auch die Verjährung Ihrer Ansprüche. Zusätzlich teilen wir Ihnen das Kostenrisiko mit, das bei außergerichtlicher Tätigkeit entsteht, aber auch bei einer eventuellen Klageerhebung vor Gericht.

Für eine individuelle und kostenlose Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach das Kontaktformular aus.

Foto: © Daniel Reche/pixabay.com

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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