Steuerrecht: Haussanierung ist von Steuer absetzbar

Haussanierung ist als ungewöhnliche Belastung von Steuer absetzbar

Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes, können Kosten eienr Sanierung als sogenannte außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden.  

Dies gilt bei Sanierungen zur Abwehr konkreter Gesundheitsgefahren wie etwa den Austausch asbestgedeckter Dächer (Az. VI R 47/10), oder wenn der Befall eines Gebäudes mit Echtem Hausschwamm (Az. VI R 70/10) beseitigt oder vom Gebäude ausgehende unzumutbare Geruchsbelästigungen (Az. VI R 21/11) behoben werden müssen. Aber auch die Abwehr von Brand-, Hochwasser- oder ähnlich unausweichlichen Schäden können künftig steuerlich geltend gemacht werden. Nicht aber für übliche Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln.

Der Steuerpflichtige muss zunächst aber Ersatzansprüche gegen Dritte verfolgen, bevor er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen kann und er muss sich den aus der Erneuerung ergebenden Vorteil anrechnen lassen.

Please follow and like us: