Steuerbescheide zur Göttinger Gruppe/Securenta AG

Göttinger Gruppe / Securenta – Anleger erhalten nun Steuerbescheide der Finanzämter

Nach Mitteilungen einer Vielzahl von Anlegern und Mandanten der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater haben diese nun 5 Jahre nach Insolvenz der Göttinger Gruppe und der Securenta AG Steuerbescheide ihrer Wohnsitzfinanzämter erhalten.
Durch diese Bescheide werden die alten Grundlagenbescheide aufgrund einer von Finanzamt Göttingen durchgeführten Großbetriebsprüfung bei der Göttinger Gruppe (1994-2001) geändert.
Anleger haben stille atypische Beteiligungen bei der Göttinger Gruppe und Securenta AG gezeichnet und werden daher als Gesellschafter hinsichtlich der Gewinne und Verluste der Gesellschaft besteuert.

Die Pleite der Göttinger Gruppe ist der größte Fall von Anlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Etwa 270.000 Anleger hatten dem Konzern mehr als eine Milliarde Euro für ihre Altersvorsorge anvertraut. Sie wollten mit der "Securente" eine sichere Investition tätigen. In Wirklichkeit aber wurde ihr Geld verpulvert oder floss in Provisionen und unternehmerische Beteiligungen, die floppten.

Im Sommer 2007 eröffnete das Amtsgericht Göttingen das Insolvenzverfahren gegen die Göttinger Gruppe und Securenta AG. Laut dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rattunde (Schreiben an die Kanzlei Justus Rechtsanwälte aus März 2011) können die geprellten Sparer höchstens auf eine Rückzahlung von zwei oder drei Prozent ihrer Anlagebeträge hoffen. Die ehemaligen Vorstände, die vor der Pleite einen teils luxuriösen Lebenswandel führten, sind – zumindest auf dem Papier – mittellos.

Justus rät:
Wir prüfen für Sie, ob Zweifel an der Richtigkeit der Steuerfestsetzungen bestehen und legen  zunächst fristwahrend Einspruch gegen die jeweiligen Bescheide ein.
In jedem Fall sollten die Gesellschaft zunächst Einspruch gegen die geänderten Grundlagenbescheide einlegen, da nur so die Möglichkeit erhalten bleibt, einen späteren ZAhlungsbescheid des Wohnsitzfinanzamtes anzufechten.

Achtung: Frist für den Einspruch beträgt einen Monat
Die Einspruchfrist ist unbedingt zu beachten. Sollte der Bescheid schon länger zugegangen sein, sollten Sie sofort Einspruch gegen den/die Bescheide einlegen lassen. Hierzu benötigen wir den Bescheid und eine Vollmachtserklärung in lesbarer Kopie.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de 

 

Please follow and like us: