SpaRenta: Rückzahlungsaufforderung der HeLaBa

HeLaBa fordert SpaRenta – Sparer zur Rückzahlung der Kredite auf:

Wir erhalten immer mehr Anfragen und Hilferufe von Rentensparern, welche nun von der HeLaBa zur vollständigen Rückführung der Kredite, welche zur Fiannzierung des Rentenmodells SpaRenta Kombi-Rente aufgenomen werden sollte, aufgefordert werden.
Damit wird klar, dass die Sparer aus der Rentenversicherung SpaRenta nicht nur ihre gesamten Einlagen zur Altersvorsorge verloren haben, sondern nun auch noch für die nicht zurückgeführten Kredit haften sollen.

SpaRenta der Generali Lebensversicherung AG: Staatlich gebilligter und subventionierter Anlegerbetrug:

Diese Schreiben erhalten die Sparer der SpaRenta Kombi Rente, ein kreditfinanziertes Rentenvericherungsmodell der Generali Lebensversicherung AG, welches ca. 1995 bis 2002 vertrieben worden ist, exakt nach Ablauf der vom Gesetzgeber geschaffenen und verbraucherfeindlichen 10-jährigen absoluten Verjährungsfrist.
Danach verjähren – ohen Rücksicht auf die Kenntnis des Verbrauchers – sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater, Vermittler oder Kapitalanlagegesellschaft, exakt 10 Jahre nach Zeichnung.
Bei langfristigen Kapitalanlagen, wie Rentenversicherungen, Ansparverträge, Lebensversicherungen u.a., wird der Anleger also fast rechtlos gestellt, wenn er zur geplanten Ausschüttung erstmals erfährt, das seine gesamte Altersvorsorge veruntreit worden ist.
Damit die HeLaBa auch die veruntreuten Altersvorsorgegelder von den geprellten Sparern nach Ablauf der Verjährungsfristen eintreiben kann, wurde Sie vom Staat mit Steuergeldern ordentlich aufgepeppelt.
Das ist wohl die derzeitig politisch gewollte Rechts- und Sachlage.

Lösungsmöglichkeiten für SpaRenta Anleger:

Sparer und Darlehensnehmer können noch heute ihre Darlehensverträge widerrufen, da nach unserer Kenntnis die Widerrufsbelehrungen der Helaba oder HSH Nordbank oft fehlerhaft sind.

  • Sparer können sich gegen die Inanspruchnahme der kreditfinanzierenden Banken aber im Einzelfall über die Instrumente des Widerrufs,
  • der Anfechtung von Treuhandverträgen oder ggf.
  • der Aufrechnung mit Schadeneratzforderung wehren.

Justus rät:

Zahlen Sie nicht, sondern suchen Sie sofort einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf. Wir konnten für unserer Mandanten aussergerichtlich schon viele Erfolge in Sachen SpaRenta und Helaba erzielen.

Kostenfreie Erstberatung:

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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