SolarWorld AG – Kündigung der Beteiligungen

2. Anleihegläubigerversammlung der SolarWorld AG
Laut Presseberichten erklärte die SolarWold AG vor Kurzem, dass die zweite Anleihegläubigerversammlungen am 8. bzw. 9. Juli 2013 in Bonn sein wird. Das erstrangige Ziel der Versammlungen umfasst die erneute Beschlussfassung über die Bestellungen eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger für beide SolarWorld-Anleihen.

Anleihebesitzer sollten  jetzt kündigen

Für Anleihebesitzer ist nun wichtig, dass sie vor diesem Termin die Anleihen kündigen lassen, wenn sie volle Rückerstattung der Nominale und Zinsen erreichen wollen. In den Solar-World Anleihebedingungen existiert ein solches Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Klageeinreichung kann jedoch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es liegen im Einzelfall durchaus Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Rückerstattung vor.

Justus rät:
Besitzer von SolarWorld Anleihen sollten rasch handeln und den Zeitraum bis zum 08. Juli 2013 nutzen, um die Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin


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